Oldenburg.
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von den eben erwähnten sporadisch verkommenden Anfangstellen, soll der Mind estb etragdes Diensteinkommcns neben sreier Wohnung mit Garten sein ans der Geest sür die
1) Hauptlehrer in Schulachten mit über 50 Familien l 75—200 Thlr.,* **) ***) ) bei mehrals 25 Familien 150—175 Thlr., bei weniger als 25 Familien 125—150 Thlr.
2) Nebenlehrer bei definitiver Anstellung 125 Thlr., provisorisch angestellte 115 Thlr.
3) Hülfslchrer, wenn sie Schulamtscandidaten sind, 105 Thlr., wenn sie ans demSeminar noch nicht entlassen sind, 95 Thlr.
In den Städten und in den zur Marsch zu rechnenden Schulachten kommen fürdie Hülfslehrer, 10, für den Nebenlehrer 25, für den Hauptlehrer 36—50 Tblr. hinzu.
Bei der Untersuchung, ob das Diensteinkommen einer Lehrerstelle diesen Mindest-betrag erreicht, werden die Einkünfte eines mit der Lehrerstelle verbundenen Küster-und Organistendienstes (und diese Aemter werden fast immer von Lehrern mitbekleidet) nur in so weit in Anschlag gebracht, als dieselben in Pfarrorten mehr als80 Thlr. und in andern Orten mehr als 25 Thlr. betragen. Zu Nebengeschäftenoder Gewerben mit Ausnahme von Privatunterricht oder Stellung von Rechnungensür Kirchen- und Schulgemeinden bedarf der Lehrer der besonderen Erlaubnis desOberschulccllegiums.
Der Lehrer, dessen Leistungen den Anforderungen entsprechen, erhält nach Ablaufvon 10 Jahren seit seiner definitiven Anstellung, nach Ablauf fernerer 10 Jahre
und nach Ablauf fernerer 5 Jahre jedesmal eine Zulage von jährlich 25 Thlr., inso weit er nicht außer Wohnung und Garten, aber mit Einrechnnng des Einkommensaus dem Küster- und Organistendienste, nach Ablauf
der ersten 10 Jahre 200 Thlr. auf d. Geest, od. 250 Thlr. in d. Marsch od. in Städten.
„ folgenden 10 „ 250 „ „ „ „ „ 300 „ „ „ „ „ „ „
„ „ ^ „ 300 „ „ „ „ „ 350 „ „ „ „ „ „ „
Diensteinkommen bezieht. Diese Alterszulagen werden aus der Staatskassegezahlt. Zur Vertheilung derselben wurde nun 1855 zunächst eine Ermittelung resp.Feststellung des Mindestbetrages des Diensteinkommens der Schulstellen nöthig.Diese ergab etwa folgendes Resultat. Von ca. 275 evangelischen Hauptlehrerstellenhaben ein Diensteinkommen von
SO—100
Thlr.
4 Stellen,
davon 4
auf d. Geest,
0
in
d. Marsch od.
d.
Städten
über 100—150
17
„
13
4
150—200
94
„
72--),,
12
k»
200—250
72
6
„66«
250—300
//
39
14
25
k,
//
300—350
29
12
/,
17
„
//
350—450
/,
9
/,
3
6
//
,/
//
,/
450—550
5
/,
5
,/
/,
3
//
/,
550—560
/,
3
2
,,
1
//
Außerdem gab es circa 100 evangelische Neben- und Hülfslehrerstellen. Von circa120 katholischen Hauptlehrerstellen hatten ein Diensteinkommen
von unter 100 Thlr. etwa 12, von 100—150 Thlr. etwa 12 Stellen
„ 150-200 „ „ 60, „ 200—250 „ „ 12 „
„ 250—300 „ „ 12, „ über 300 „ „ 12 „
*) Das Oberschulcollegium hat zu bestimmen, welche Summe innerhalb dieses Rahmens auf-zubringen ist; es hat sich bis dahin meistens für die untere Grenze entschieden. Nach demFolgenden ist auch das Minimum nicht überall erreicht.
**) Darunter 39 mit dem Mindestbetrage von 175 Thlr., und 20 mit dem Höchstbetragevon 200 Thlr.
***) Darunter 41 mit dem Mindestbetrage von 205 Thlr. und 5 mit dem Höchstbetragevon 250 Thlr,