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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Oldenburg.

und unregelmäßig besucht wird. .Es wird jetzt nur sonntäglich in 2 Abth. in je 2Stv. Unterricht im Zeichnen (geometr. und Freihandzeichnen) und an 2 Abenden inder Woche ebenfalls in 2 Abth. Unterricht im Rechnen, Schreiben, Deutsch, in Mathe-matik, Technologie rc. ertheilt. Schulgeld wird nicht bezahlt. Der Staat trägt jährl.reicht. 200 Rthlr. bei, die Stadt, deren Anstalt die Schule ist, ergänzt das Fehlende.

Die Navigationsschule wurde Herbst 1856 neu organisirt und zur Staats-anstalt erhoben. Sie hat 2 vollständig von einander getrennte Elasten, jede mit 5mvnatl. CnrsnS (Beginn ders. l. Apr. und 1. Oct.). In der Unterstenermannsclassekönnen Schüler ausgenommen werden, die eine gute Volksschulbildung besitzen, sich aufSee bereits versucht haben und 16 I. alt sind; sie treten aber fast immer in höheremAlter ein, damit sie nach Beendigung des 5 monatl. Enrsns und nach bestandenerPrüfung gleich als Unterstenerleute fahren können; dazu müßen sie aber ans oldenb.Schiffen 20 I. alt sein und 4 volle Fahrjahrc hinter sich haben. In die Obersteuer-mannsclaste können solche bereits gediente Unterstenerleute eintreten, welche über ihreseemännische Tüchtigkeit und sonstige Verhältnisse genügende Zeugnisse beibringen undeine Vorprüfung bestehen können. Für diese Prüfung, so wie für die Abgangsprüfungaus beiden Elasten steht eine Prüfungskommission eingesetzt, bestehend aus einem Ju-risten, den Lehrern, einem Mathematiker, einem Rheder und 2 Schiffscapitänen. DieAnforderungen werden verhällnißmaßig recht hoch gestellt. Schülerzahl c. 30, Schul-geld 3 Rthlr. monatlich. Gehalte außer freier Wohnung: für den Rector 600 bis900 Rthlr., für die beiden Lehrer a 420—600 Rthlr. — Diese 3 Schulen stehen unterOberaufsicht der oldenb. Negierung, dieselbe hat zur Aufsicht und Controle derAckerbanschule ein 3 gliedriges Kuratorium bestellt, den beiden andern Schulen stehenSchnlcommissionen vor.

Seminare. Das evangelische Schnllehrerseminar in Oldenburg zählt reichlich60 Zöglinge, die in dem 1846 neu erbauten Seminargebäudc Platz finden. Die Zög-linge erhalten hier ohne alle Vergütung Unterricht, Wohnung, Feuerung, Licht, Bett rc.Ein Oekonom sorgt für Reinigung, Heizung rc. Bei demselben müssen die Semina-risten gegen eine Vergütung von plus minus 4 Sgr. per Tag auch ihren Mittags-tisch nehmen. Unterrichtet wird in 3 verschiedenen Elasten, jede Elaste hat einen Ijähr.Cursns. Bedingung der Aufnahme: Vollendung des 15. Lebensjahrs und eine Prü-fung in den gewöhnlichen Schulwissenschaften, in Gesang (und Musik). Die Aufge-nommenen bleiben 2 Jahre in der Anstalt, und gehen dann auf 2 Jahre als Hülss-lehrer hinaus, um sich in Elementarschulen praktisch zu versuchen. Darauf kehren sienoch auf ein Jahr wieder in die Anstalt zurück, um die oberste Elaste durchzumachenund dann ein Entlassungsexamen zu bestehen, das über ihre Zulässigkeit zum Schul-dienst, resp. über den Grad ihrer Befähigung für denselben entscheidet. Die praktischePrüfung besteht in einer in der llebungsschule zu haltenden wohl vorbereiteten Probe-lektion und Probekatechese; die theoretische ist theils mündlich, theils schriftlich und erstrecktsich auch auf Gesang, Violin-, Clavier- und Orgelspiel. Für die Beurtheilung derAnsprüche, welche man an die Schnlamtscandidaten macht, möchten folgende, Michaelis1863 zur schriftlichen Bearbeitung anfgegebene Themata maßgebend sein: 1. Religion,a) Was versteht man unter Erlösung? b) Warum bedürfen ihrer alle Menschen?v) Wie ergiebt sich ihre Nothwendigkeit aus Gottes Wesen und Wirken? 2. Aufsatz:Die diesjährige Harzrcise*) oder (für Nichttheilnehmer): Vergleichung der Marsch mitder Geest. 3. Mathematik, a. Bestimmung des Inhalts des rechtwinklichen Dreiecksaus der Länge der Hypotenuse und dem Verhältnis der Höhenabschnitte ans ihr.!>) Ein gegebenes Dreieck in ein Quadrat zu verwandeln. 4. Rechnen. Eine verwickelteAufg. aus der Mischungsrechnnng. Zeit 2 Tage. In der mündlichen Prüfung wurde

*1 Die erste Elaste macht unter Führung eines Lehrers in den Sommcrferien jährlich einegrößere Reise, zu deren Kosten der Staat 200 Thlr. beiträgt.