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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Oldenburg.

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ii. a. ans der bibl. Geschichte der Inhalt des BnchS Josua und Pauli Reisen, aus derGeographie die Beweise für die sphärische Gestalt der Erde, aus der Geschichte dieReformationsgeschichte, aus der Botanik die Familie der Gräser, besonders der Lolchdurchgcnommen re. Zur Prüfungscommission gehört auch ein praktischer Volksschul-mann. Der Zudrang zum Volksschuldienst ist im evangelischen Theil des Herzvgth. sogering, daß an eine gehörige Auswahl unter den Aspiranten fast nicht gedacht, daßvielmehr manchmal der Bedarf nicht einmal gedeckt werden kann, — Wohl Beweisgenug, daß die ökonomische Lage der Lehrer noch nicht den Verhältnissen des Landes ent-sprechend geordnet ist. — Etat des Seminars c. 8500 Nthlr. jährl., davon deckt 6100 Nthlr.die Staatskaffe, das klebrige wird hauptsächl. aus den Zinsen des Fonds (o. 48,000Reichsthaler) bestritten. Regulativ der Gehalte: Director 1000 —1500 Nthlr., Jn-spector 600—800 Nthlr. und freie Wohnung, Licht, Feuerung, 2 Lehrer a 500—700 Nthlr.:für Nebenlehrer bis 900 Nthlr. Geschäftskosten 3500 — 4000 Nthlr., darunter auch dieden dürftigen Seminaristen ans dem Herzogth. znfließendcn monatlichen Unterstützungen.

In dem katholischen Theil des Herzogth. (Münsterland) erhielten die Volksschul-lehrer bis 1860 in der mit dem Gymn. in Vechta verbundenen Normalschule ihre Vor-bildung. Dann wurde ein wirkliches Seminar mit 2 El. und 2 ständigen Lehrern,einem Director und einem Lehrer, gegründet, das Ostern 1864 in daS in Vechta neuerbaute Seminargebände übersiedelte. Die Zöglinge bleiben 2 Jahre lang in der An-stalt und treten dann in den Schuldienst ein, ohne wieder ins Seminar znrückzukehren.Die Einrichtung eines 3jährigen Cursns wird angestrebt. An Aspiranten ist bis dahinkein Mangel gewesen. Etat: Gehalt des Directors 700 Nthlr. und freie Wohnung,des Lehrers 500 Nthlr., für Nebenlehrcr 115 Nthlr., an Geschäftskosten 235 Nthlr.,zur Unterstützung dürftiger Seminaristen 150 Nthlr.

In den Fürstenthümern bestehen keine Seminare; die angehenden Volksschullehrerkönnen ein oldenburgisches oder auch ein auswärtiges Seminar besuchen. Unvermö-genden kann dieser Besuch durch Bewilligung einer Unterstützung der Landeskaffe er-leichtert werden. In Lübeck sind dazu c. 560, in Birkenfeld 1000 Nthlr. ins Budgetausgenommen.

Volksschulen. Ans Grund der Art. 82— 91 des Staatsgrnndgesetzes erschienzunächst für das Herzogth. O. im Apr. 1855 ein neues Schulgesetz, das namentlich für dasVolksschulwescn von der größten Bedenrung war. Nach demselben steht daS gestimmteevangelische Erziehungs- und Unterrichtswesen unter einem Oberschulcollegium, dasseinen Sitz in Oldenb., das katholische unter einem solchen, das seinen Sitz in Vechtahat, natürlich unter Oberleitung des Ministeriums. Unter den 5 Mitgliedern jedesCollegiums muß mindestens ein Geistlicher, und mindestens ein mit dem Volksschul-wesen vertrauter Schulmann sein. Jede Schulgemeinde (hier Schnlacht genannt) stehtwieder unter einem besonderen Schulvorstande. Derselbe besteht ans dem ersten Be-amten des Amts (rcsp. dem Stadtdirector der Städte I. El.), dem Pfarrer des Kirch-spiels, zu dessen Bezirk die Schule gehört, dem ersten Lehrer der betreffenden Schule,einem Schnljuraten, einem ans 3 I. vom Schnlachtsausschusse gewählten Mitgliededer Schulacht. Die Vertretung der Schulacht durch den von der Schnlachtsversamm-lung gewählten Ausschuß und die Führung der finanziellen und ökonomischen Geschäftedes vom Schulausschnß gewählten Schnljuraten waren bereits durch die Schulordnungvom 14. Jan. 1836 geordnet. Der dem Schulvorstande angehörende Geistliche ist derLocalschulinspector der betreff. Schule. Alle 3 I. einmal soll jede Volksschule, auchdie zu einer Mittelschule erweiterte (s. u.), von einem Kreis schulinspector visitirtWerden. Als Kreisschnlinspector wird bei Beginn des 3jähr. Turnus in der Regel einPfarrer (eines andern Kreises) aufgestellt, es kann aber auch ein anderer sachkundigerMann nicht geistlichen Standes, namentlich ein geeigneter Volksschullehrer committirtwerden, was thatsächlich nicht selten geschieht. Visitationsberichte gehen an das Ober-schulcoll. Zur Bestreitung der Kosten sind ins Budget 500 und 200 Thlr. (bezw.