Oldenburg.
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Die beiden unteren Classen (Sexta und Quinta) haben ljährige, die 4 oberen 3jährigeKurse. In VI beginnt Latein nach Kühner mit 6 wöchentl. Std., in IV Französisch nachAhn mit 3, Mathematik mit 2 wöchentl. Std., in III Griechisch nach Kühner mit 4,Physik mit 2 wöchentl. Std., in II Hebräisch und Englisch mit je 2 wöchentl. Stunden.Schülerzahl c. 180, Schulgeld 20 (—30) Rthlr. In Vechta Schülerzahl 50—60,Schulgeld 10—14 Rthlr. In Jever sind die Gymnasial- und Realschüler in denbeiden unteren El. (V u. IV) noch ganz ungetrennt, alle lernen Latein m. 8. w. Std.nach Kühner. In III u. II besteht eine theilweise Trennung, indem die Realistenkein Griechisch, weniger Latein, dafür aber mehr Unterricht in den neueren Sprachen,in der Mathematik und in den Naturwissenschaften (Chemie) erhalten. Schülerzahl 100bis 110, Schulgeld 6—12 Rthlr. In Eutin sind dagegen die Gymnasial- und die Real-schüler in den beiden untern El. (V, Cnrs. 1 I., Eintritt mit 10 I., IV, Curs. 2 I.)schon theilweise getrennt. Die Realisten lernen gar kein Latein, statt desselben wirddas Französische (auch Rechnen und Schreiben) in erweitertem Umfange und vonQuarta an das Englische gelehrt. In Tertia findet eine vollständige Trennung statt,indem neben der Gymnasial-Tertia eine ganz davon getrennte Realclasse besteht. Schülerder Gymnasial-Tertia und Secnnda, welche an dem Griechischen nicht Theil nehmenwollen, erhalten erweiterten Unterricht im Französischen und Englischen. Wenn dieseSchüler diese beiden El. dnrchgemacht haben, dürften sie also etwa den Anforderungenentsprechen, die an die Abiturienten einer prcuß. Realschule gemacht werden, während dieSchüler der Realclasse etwa neben die Schüler der prenß. h. Bürgerschule ohne Lateinzu stellen wären. Schülerzahl 130—140, zur Halste Realisten. Schnlg. 9'5—24 Rthlr.
Zur Zulassung zum Examen der Candidaten für die mathematisch-technischen Fächerdes Staatsdienstes und für den höh. Forstdienst ist ein Zeugnis der Reife zur Ver-setzung in die Prima eines dieser 4 Gymnasien, oder der Reife zum Abgänge ans derPrima der höh. Bürgersch. zu Oldenburg (s. n.) erforderlich. Daß die übrigen höhe-ren Staats-, Kirchendiener, die Aerzte, Advocaten rc. an einem Gymnasium, das indesnicht nothwcndig ein inländisches zu sein braucht, ein Abitnrientenexamen gemachthaben müßen, bedarf wohl kaum der Erwähnung.
Regulativ für die Gehalte rc. dieser Schulen:
Rector
Conrector
Lehrer
N°bcn>°br-r
Gt'scliiifts»kvstcn (1864,
schuk (1864)
Oldenburg
1000—1500
800—1100
3 L 600—1000
4 L 400 - 700
600
1030
3100
Vechta . .
900 — 1300
700 — 1000
3 ä 500— 900
2 L 400— 600
400
460
5100
Jever . .
1000—1400
700—1100
3 L 600- 1000
3 L 400— 600
400
550
6100
Eutin . .
1000—1400
700—1100
3 ä 600 — 1000
3 L 400— 600
600
?
5350
Birkenfeld .
800—1000
fällt weg
2 L 400— 600
2 ü 350— 500
300
400
2400
Ueber den Anspruch der Lehrer auf Pension und die Verpflichtung derselben zumBeitritt zur Beamtenwittwenkasse siehe das Nöthige bei den Volksschulen rc.
Schließen wir hieran gleich die Fachschulen, welche entweder Staatsanstalten sindoder doch Zuschüsse aus der Landescasse erhalten, so sind hier zu erwähnen die Acker-banschule in Neuenburg, die Gewerbeschule in Oldenburg, die Navigationsschule inElsfleth und die beiden Volksschullehrerseminare. Die 3 letzteren sind reine Staatsanstalten.
Technische Fachschulen. Die Ackerbanschnle wurde im Mai 1862 eröffnet alseine von der Regierung unterstützte Privatunternehmung. Die Schülerzahl stieg von 14im 1. Semester auf 44 im 4. Sem. Schulgeld 15 Rthlr. halbjährlich.
Die Gewerbeschule ist eine Handwerkerfortbildungsschule, die aber, seitdem mitEinführung der Gewerbefreiheit 1861 der Schulzwang aufgehoben ist, nur recht spärlich