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Oesterreich.
Die Trivial schulen (seuols slsmsutari miuori) befassen sich neben derreligiös-sittlichen Bildung der Kinder nur mit Beibringung der für das Leben unent-behrlichsten Kenntnisse. Sie heißen directivmäßig, wenn sie gesetzlich nothwendig erscheinen,einen gesicherten Bestand haben und nach Vorschrift der Gesetze eingerichtet sind; dieselbensind entweder Pfarrschnlen (Mutterschulen), welche am Sitze eines jeden zur selb-ständigen Matrikenführnng (Führung eines Familienregisters) berechtigten Seelsorgersbestehen sollen, oder Nebenschulen (Filialschulen)'), deren Bestand durch die großeZahl schulfähiger Kinder oder durch die Entfernung oder erschwerte Zugänglichkeit derPfarrschule geboten erscheint, und können einen Theil ihrer Aufgabe auch durchexcurrirende Gehülfen lösen. Zu den nicht - directivmäßigen Schulen gehörendie sogenannten Bequemlichkeits-Schulen, deren vorschriftsmäßiger Bestand ge-sichert ist, ohne daß er durch irgend eine Nothwendigkeit geboten erschiene, hauptsächlichaber die Nothschnlen, ,für deren Errichtung ein unabweisbares Bedürfnisspricht, ohne daß die Mittel zu ihrer directivmäßigen Einrichtung beschafft werdenkönnen. 2)
Die Hauptschule (souola olomoutars maZZior) unterscheidet sich von der Tri-vialschule durch ihren erweiterten Unterricht, welcher einerseits den gesteigerten Bedürf-nissen größerer Ortschaften Rechnung zu tragen bestimmt ist, andererseits zum Eintrittin die Mittelschule (Gymnasium oder Realschule) vorbereitet. Die HauptschulenOesterreichs sind entweder eigentliche (directivmäßige) Hauptschulen, welche auchnach ihrer- äußeren Stellung einen höheren Rang einnehmen und besonderer Befugnissetheilhaftig werden, dabei aber zugleich die Stelle von Pfarrschnlen vertreten theils nebensolchen bestehen, — oder Pfarr-Hauptschnlen (in Galizien erweiterte Trivial-schulcn genannt), d. h. Pfarrschnlen, welche außer der Erweiterung ihres Unterrichts-plans in der Stellung und den Verhältnissen von Trivialschulen geblieben sind.
An dem Sitze jeder politischen Landesbehörde befindet sich eine Normal- oderMuster-Hauptschule, welche den Unterricht in solcher Weise, mit solchen Lehrmittelnund mit einem solchen Lehrerstande zu erthcilen hat, daß sie allen Volksschulen desLandes zum Muster dienen kann. Mit ihr ist stets zugleich eine Lehrerbildungs-anstalt verbunden; da aber die letztere auch an einer anderen (eigentlichen) Hauptschulebestehen kann, so erhält hiermit auch eine solche Hauptschule den Namen einer Muster-Hauptschule.
Die meisten Trivialschuleu und selbst nicht wenige Hauptschulen (namentlichPfarr-Hauptschulen) sind für Kinder beiderlei Geschlechts bestimmt und heißen insoferneauch gemischte Schulen, in denen der Unterricht von Knaben und Mädchen übri-gens theilS in denselben Lehrzimmern (jedoch mit abgesonderten Plätzen) theils in ge-trennten Lchrzimmern ertheilt lvird. Nur die vierten Elasten der Hauptschulen sindüberall, wo cs irgend die Verhältnisse zulassen, für Knaben und Mädchen abgesonderteinzurichten.
Nach Thunlichkeit sucht man namentlich in wohlhabenderen Orten (auch außerhalbder Länder mit italiänischer Bevölkerung) eigene Mädchenschulen in das Leben zurufen, welche nach dem Umfange ihres Unterrichtskreises entweder als Trivialschuleuoder als Hauptschulen erscheinen.
Jeder directivmäßigen Schule oder einigermaßen geordneten Nothschule ist seinSchulsprengel durch Einschulung bestimmter Ortschaften, Ortstheile oder Hausnummern
u Durch einen etwas sonderbaren Sprachgebrauch werden derlei Nebenschülen auch alsMittelschulen bezeichnet. Fehlt es an der Dotation des Lehrers für eine solche Nebenschule, sokann sie als bloße G ehülfenexpositur eingerichtet werben.
Nur als solche dürfen in seltenen Ausnahmsfällen Elementar-Sonntagsschnlengeduldet werden, welche den Unterricht schulfähiger Kinder in einzelnen Gegenständen der Volks-schulen bloß an Sonntagen ertheilen.