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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Oesterreich.

schen Volksschule müßen in der Darstellung des Bestands derselben wieder erwähnt.Werden, weshalb hier eine kurze Andeutung ihrer Reihenfolge genügt.

Die erste Sorge betraf die finanzielle Lage der Volksschule, welche momentansogar verschlechtert erschien, da zufolge der Aufhebung des Unterthänigkeitsverhältnissesviele Patrone und Grundobrigkeiten ihre Leistungen für die Schulen einstellten, aberauch viele Gemeinden, denen eine Würdigung der Wichtigkeit des Unterrichts nochfremd geblieben war, selbst die Verabreichung des Schulgelds und der Naturalgiebig-keiten verweigerten. Es erübrigte also nur, zu erklären, daß diese Leistungen derGemeinden nicht zu den aufgehobenen Unterthanslasten gehören (19. Nov. 1848), undprovisorisch die Verpflichtungen der Patrone und Grundobrigkeiten aufrecht zu erhalten(15. Dec. 1848), so daß die bisherige Schulconcurrenz vorläufig fortbestehen sollte(7. und 28. Febr., 21. April, 22. Mai 1849) ^) und für die Einbringung der Be-züge des Lehrpersonals die politische Executive bewilligt (28. März u. 10. Nov. 1849),hingegen vor dem Gedanken, der Staat könne die Volksschulkosten übernehmen, ge-warnt wurde (10. Nov. 1849).

Mit großem Nachdrucke drang die höchste Unterrichtsbehörde auf die Errichtungvon Pensionsinstituten für Lehrer und ihre Hinterbliebenen (1. Jan. 1849) und aufRegelung der Verbindung des Schuldienstes mit dem Kirchendienste (6. Febr. 1850).

Die provisorischen Anordnungen über die Lehrerbildungsanstalten wurden durchdie Ausdehnung des Kurses auf 2 Jahre mit bestimmtem Lehrplane und Aufstellungeigener Lehrerbildncr vervollständigt (13. Juli 1849), und nur für den unabweisbarstenBedarf zeitweilige Erleichterungen zugelassen (3. Nov. 1849, 6. Febr., 26. März 1850).

Die Abtrennung der vierten Elasten von den Hauptschulen und ihre Verwandlungin Bürgerschulen, jedoch unter gleicher Direction und Schulaufsicht (1. und 14. Oct.,31. Dec. 1849, 7. und 13. Jan. 1850), befreite die Hauptschulen von einem ihreeigene Aufgabe sehr beirrenden Ballaste, während andererseits die in Wien begonneneVerwandlung von Trivialschulen in dreiclassige Psarr - Hauptschulen (26. Mai und25. Nov. 1849, 10. Jan. und 9. Febr. 1850) bald auch in andern Ländern den Wegzur gegenseitigen Annäherung Leider Kategorien der eigentlichen Volksschulen bahnte.Daneben wurde auch die Absonderung der Mädchenschulen von den Knabenschulenmindestens - in Wien befürwortet (26. Mai 1849).

Einen wesentlichen Vorschub leistete hierbei der Thätigkeit des Ministeriums dieVerwandlung aller Administrativbehörden erster Instanz aus Patrimouialämtern inunmittelbar landesfürstliche Organe (26. Juni 1849). Für die Einflußnahme auf dasSchulwesen war selbst die Verkleinerung der Amtsbezirke durch die zweite Organisationder Bezirksbehörden (19. Jan. 1853) vorteilhaft zu nennen.

Ueber denselben aber standen die Land es schulbehörd en, welche aus Fach-männern mit dem Titel von Schulräthcn für die pädagogisch-didaktischen Angelegen-heiten , und aus Administrativbeamtcn zur Besorgung der äußeren Schulangelegcnheitenbestanden. Beiderlei Männer wurden zu je einem Collegium als Section der politische»Landesbehörde vereinigt (24. Oct. 1849); doch sollte speciell der Schulrath für dieVolksschulen vorläufig bloß als berathendes und inspicirendes Mitglied chne exe-cutiven Wirkungskreis functioniren, indem die meritorische Erledigung der currentenAngelegenheiten der Volksschulen, soweit sie bis dahin schon der politischen Landes-behörde zustaud, dem administrativen Referenten allein Vorbehalten blieb. Nach kaumvierjährigem Bestand wurden die Landesschulbehörden wieder aufgelöst (28. Juli 1854),und ihre Agenden abermals vollständig der politischen Landesbehörde zugewiesen; dieStellung des VolkSschulinspectors erfuhr hiedurch keine Aenderung.

0 Nur das Quantum der Leistungen und die Möglichkeit ihrer Beanspruchung wurde ausBilligkeitsrücksichteu zu Gunsten der Patrone und Grundobrigkeiten-modificirt (10. Juni, 3. Sept.'1849, 28. Jan. 1850), jedoch so, daß nothwendige Schulerfordernisse stets bestritten werden mußten.