Druckschrift 
5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
Entstehung
Seite
272
Einzelbild herunterladen
 

272

Oesterreich,

Die gewaltigen Erschütterungen, aus welchen Oesterreichs Neugestaltung, dasgroße Werk Franz Josephs I. (seit 2. Dec. 1848) hervorgieng, mußten demnachauch eine neue Lebcnsperiode für die österreichische Volksschule eröffnen.

Die Errichtung eines eigenen Unterrichtsministeriums (23. März 1848)bezeugte schon inmitten der bewegtesten Tage, daß man in Neu-Oesterreich die hoheWichtigkeit des öffentlichen Unterrichts würdigen wolle. Der erste UnterrichtsministerOesterreichs, Freiherr von Sommaruga, abdicirte nach wenigen Monaten (9. Juli1848); aber während des nun folgenden Interregnums veröffentlichte der Unterstaats-secretär, Ernst Freiherr von Feuchtersleben'), denEntwurf der Grundzüge einerReorganisirnng sämmtlicher Schul- und Studienanstalten," in welchem auch die Volks-schule nicht vergessen war.

Der Entwurf sagte über dieselbe:

Im Systeme des öffentlichen Unterrichtes bilden die Volksschulen das erste undzugleich das wichtigste Glied; sic haben diesenige Summe von Kenntnissen und Fertig-keiten zu lehren, welche künftig keinem Staatsbürger mangeln soll. Wo das ganzeVolk zur Theilnahme an der Gesetzgebung berechtigt ist, darf keine Anstrengung undkein Opfer gescheut werden, um allen den Unterricht zu gewähren, ohne welchen jenesRecht ein Widerspruch Wäre. Vermehrung der Schulen und ihres bisherigen allzuärmlichen Lehrstoffs, höhere Bildung der Lehrer, eine günstigere äußere Stellung der-selben, endlich eine solche Leitung des Volksschnlwesens, welche alle Interessen mitgleichem Eifer und gründlicher Einsicht verfolgt, sind dasjenige, was hier vorzüglichNoth thut."

Die Hauptgedanken für ihre künftige Reorganisirnng waren:

Die Erhaltung der Volksschule ist eine Gemeindeangelegcnheit"), die bisherigenVerpflichteten liefern ihre Beiträge, soweit sie von denselben nicht befreit werden, andie Gemeindekasse ab, subsidiarisch tritt Land und Staat ein. In den Landschulenwird kein Schulgeld bezahlt. Zn den Unterrichtsgegenständen kommt populäre Natur-,Menschen- und insbesondere Vaterlandsknnde; nebst dem Gesänge werden Leibes-übungen betrieben. Jede Trivialschnle erhält eine dritte Elaste und die nöthige Zahl

welchen viele ihrer Bestimmung nicht entsprachen. Eine solche Schule, oft mit 3 bis 7 Lehr-zimmern, besaß einen einzigen Lehrer, welchen man gewöhnlich Schulinhaber nannte; derselbebeschäftigte sich regelmäßig ausschließlich mit dem ökonomischen Theile der Schule, welche einzelnenbis zu 2000 fl, eintrug, und mit den Directiousgeschäften, vertraute aber den Unterricht fastganz den Gehüsten an, welche er aufnahm und entließ, bei einer geringen Besoldung (412 fl.monatlichst überdies zwang, den Nachstundennnterricht bloß zur Vermehrung seines Einkommenszu ertheilen. Auf ein Lehrzimmer entfielen durchschnittlich 88 Zöglinge, in der großen Mehrzahlder Elasten waren beide Geschlechter vereinigt, und die Aufnahme neuer Schüler fand fast un-ausgesetzt das ganze Jahr hindurch statt. Die meisten Lehrindividnen, welche an jenen Schulenbeschäftigt waren, konnten auch nur die Lehrbefähigung für Trivialschulen Nachweisen; an Lehr-mitteln fehlte es fast gänzlich. Der Zustand jener Schulen war so traurig, daß der Monarchunmittelbar, ohne einen Antrag der Stndienhofcommission, verfügte (17. März 1846), über dendoctrinellen, disciplinarcn und ökonomischen Stand der Wiener Volksschulen sollten Berichteund Verbesserungsanträge erstattet werden.

') Der wahrhaft geniale Feuchter Sieben batte die ärztliche Laufbahn gewählt, ragte aberbald durch sein höheres, rationelleres Streben über die damalige realistische Richtung der Me-inem weit hinaus (seineDiätetik der Seele" erlebte von 18381863 24 Auflagen), seineDichtungen bewegten sich auf der Höhe philosophischer Wcltbilduug, durch feinen ästhetischen Ge-schmack geregelt. Nur 4 Monate stand er, aber mit ganzer Kraft, im administrativen Staats-dienste, in welchen ihn das Persönliche Vertrauen des Freiherrn vonDobblhof, als interimistischenLeiters des Unterrichtsministeriums, berief.

2) Diesen Grundsatz hatte auch bereits der Ministerialerlaß vom 18. Mai 1848 bezüglichder Wiener Schulen ausgesprochen; er gieng also keineswegs erst ans der Aufhebung des Unter-thäuigkeitsverhältuisses hervor.