256
Oesterreich.
wurde schon im I. 1781 auch die Gewinnung der Seide niit dem Schulunterrichte inVerbindung gebracht und die Aufmerksamkeit auf Gartenbau (mit besonderer Rücksichtauf Anpflanzung von gewißen Küchengewächsen) und Obstcultnr gelenkt, im I. 1782die Bienenzucht dem Lehrpersonale an das Herz gelegt. Kindermann gieng auf demDechanteigute Choteö mit Einbürgerung dieser drei Arten von Industrie (neben demSpinnen) in die Schulen voran; das „Jndnstriebüchlein" gab den Lehrern und Schul-vorständen eine weitere Anleitung an die Hand, welcher umständliche Belehrungen ineigenen Circularschreiben folgten st. Im I. 1790 bestanden bereits 232 Jndustrial-schulen im Lande, deren Arbeitsprotokvlle einen sehr beträchtlichen Schätzungswerthherausstelltcn.
Die allgemeine Disciplinarvorschrift des Normalinstituts st hatte zumZwecke, die alte Zuchtmethode mit Schlagen völlig abzuschafscn, die körperliche Züch-tigung und das Knien in der Schule nur für äußerste Fälle bei den Schülern deruntersten Classen zu gestatten. Als Belohnungen und Strafen wurden in der Regelnur öffentliche Auszeichnungen und Beschämungen, die Ehren- und Schandplätze, dasEinträgen in die Ehren- und Schandbücher u. dgl. übrig gelassen. Die möglichsteEntfernung körperlicher Strafen aus der Volksschule machte sich besonders Galls Nach-folger in der Schuloberaufsicht zu Wien, I. Spendou, zur Aufgabe, st Die Aus-schließung eines Kindes von der Volksschule wurde höchstens als eine zeitweilige zuge-lassen (30. Nov. 1787).st
Für die erwachsene Jugend sollte ein Wiederholungsunterricht sorgen, dessenAbhaltung an jedem Sonn- und Feiertage zu den Obliegenheiten des Lehrers gehörte.
Selbst auf die Schulgebäude erstreckte sich die organisatorische Thätigkcit derGesetzgebung. Bei Errichtung und Vergrößerung solcher Bauten sollte stets die Auf-führung eines Stockwerks in das Auge gefaßt werden; für Landschulgebäude wurdeneigene Musterriste adprobirt (22. Apr. 1786) und die Vorlegung der Kostenüberschlägenach Wien angeordnet, sobald ein öffentlicher Fond dabei intervenirte.
Kaiser Joseph II. ordnete endlich die Schulverwaltung. Bei den von ihmgeschaffenen Kreisämtern wurden Kreisschulcommissärest aufgestellt, welcheneben den Kreisdechanten die Beaufsichtigung der Volksschulen führten (14. Sept. 1786).Sie mußten Fachmänner und deshalb an einer Normalschnle geprüft sein, und erhieltenden Auftrag, alle Schulen ihres Kreises zu bereisen, die Zustände und Bedürfnissederselben zu erheben, den Prüfungen beiznwohneu, und Berichte zu erstatten, wofürdetaillirte Formularien in Hebung kamen. st Die im I. 1788 aufgenommenen Schul-visitationsprotokolle blieben lange Zeit die Grundlage aller Ermittlungen über die
st Die wichtigsten derselben erflossen im I. 1785 an die Seelsorgegcistlichkeit, im I. 1786an den Pfarrer von Krasnahora, im I. 1788 an alle Schulfreunde. Eine der letzten Regie-rungshandlnngen Josephs II. berief Kindermann zum Leitmeritzer Bisthnme (31. Jan. 1790.>
st Dieselbe wurde am 10. Sept. 1782 zunächst für Böhmen zur allgemeinen Beobachtungvorgezeichnet, und nur kleine Abänderungen gestattet, um sie den Localverhältnissen einer jedenSchule anzupassen.
st Am 8. Febr. 1789 wurde Gall zum Bischof von Linz consecrirt, und Spenden an seineStelle berufen, welcher durch Studium und Praxis als Katechet bei St. Anna (seit 1782) einezweckmäßigere Art zu katechisireu sich angceignet, und bei den öffentlichen Prüfungen namentlichSwietens Beifall erlangt hatte.
st Das Beispiel des Lehrers wurde in einer besonderen kaiserlichen Entschließung als dermächtigste Hebel moralischer Bildung der Schüler hingestellt ( 22 . Oct. 1782 ).
st Die ersten Kreisschulcommissäre wurden fast durchgehends dem Lehrstande entnommen;doch konnten sie auch zu andern Kreisamtsgeschäften verwendet werden (S. Oct. 1786).
st Die genaue Einhaltung jener Formularien wurde wiederholt nrgirt, so wie auch selbst dieEinladnngszettel und Lectionsverzeichnisse anläßlich der Hauptschulprüfnngen einer allgemeinenNormirung unterlagen.