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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Oesterreich.

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Wenn irgend ein Theil des öffentlichen Unterrichts, so mnßtc das Volksschnlwesendie besondere Aufmerksamkeit Josephs II. auf sich ziehen, welcher in Beförderungdesselben einen mächtigen Hebel zur Ausführung seiner erhabenen Ideen der Menschen-beglückung erkannte.')

Andere Männer traten an die Stelle derjenigen, welchen M. Theresia ihr vollesVertrauen zuwendcte: Gottfried Freiherr van Swieten als Präsident der Studien-hofcommission (seit 29. Nov. 1781) und I. A. G all als Generaldirector der Normal-schulen (seit 1782). °)

Alle Reformen, welche unter Josephs Regierung im Volksschulwesen Platz griffen,rühren vorzüglich von Gall her. Van Swieten nahm auf die Volksschule nie unmittel-baren Einfluß, machte aber auch nach dieser Richtung seine Tendenz geltend, alles imWege des Gesetzes feststellen zu wollen, und da diese Tendenz vielseitig den Ansichtenund Wünschen des Kaisers entsprach, wurde die zehnjährige Regierungszeit desselbenüberreich an Verordnungen, welche das Fortschreiten der Volksbildung beschleunigen unddie allseitig rege gewordene freiwillige Theilnahme für die Volksschule durch legislativenZwang kräftigen und erweitern sollten.

Die durchgreifendsten Maßnahmen dieser Art waren die Einführung des Schul-zwangs und die Begründung des Schulpatronats.

In der ersteren Rücksicht wurde zuerst das bereits von M. Theresia erlassene Ver-bot erneuert, kein Kind zu einem Dienste oder Handwerke aufzunehmen, wenn es nichtein Zeugnis über die zurückgelegte Volksschule besäße. Schon am 20. October 1781folgte aber der Auftrag an die Kreisamter, durch die Pfarrer und Ortsrichter, nöthigen-salls mit Zwangsmitteln (Geld-strafsn für vcrmöglichere, Zwangsarbeit für ärmereEltern) dahin zu wirken, daß alle Kinder von 612 Jahren die öffentliche Volksschulebesuchen, und am 23. Nov. 1781 die Anordnung, eine regelmäßige Aufzeichnung allerschulfähigen Kinder vorzunehmcn. Alle Seelsorger wurden wiederholt (21. Sept. 1782,22. Sept. 1783, 21. Jan. 1785) angewiesen, jene Verordnung jährlich von der Kanzelzu republiciren und durch eine Predigt zu erläutern; den vorzüglich eifrig und erfolg-reich Wirkenden stellte man besondere Anerkennungen in Aussicht. Armen Eltern, welcheihre Kinder nicht zur Schule schicken, sollte sogar die Betheilung aus dem Armen-institute entzogen (14. Jan. 1786), und den Inden, welche sich nicht mit dem vorgeschrie-bcnen Unterrichte ausweisen konnten, selbst in Galizien und der Bukowina, der erforder-liche kreisamtliche Consens zu einer rechtsgültigen Heirath vorenthalten werden (15. Apr.1786). Die Dominien wurden wiederholt angewiesen, negativ und positiv im Sinneder allerhöchsten Willensmeinung energisch vorzngehen. ^)

daß in drei Jahren die Wiener Normalschnle 266 weltliche, 657 geistliche Lehramtscandidaten,884 Hausinstrnctoren geprüft batte, daß für 1780 in Wien bereits 8776, in Böhmen 65,889Schüler die Volksschule besuchten, mehr als die Hälfte der Schulen in den deutsch-slavischenLändernverbessert" waren und 200,000 Zöglinge ans allen Schichten der Gesellschaft zählten.

ft Sehr vermißt man eben für diese thatenreiche Regierung eine aus den Acten geschöpfteGeschichte der Volksschule, so daß alles Folgende ans zerstreuten Notizen znsammengetragen wer-den mußte und auf erschöpfende Vollständigkeit keinen Anspruch machen kann.

ft Felbiger mußte ans die Preßbnrger Propstei abgehen, um sich der Schulreform in Ungarn zuwidmen. Gall stammte, gleich Meßmer, ans Schwäbisch-Oesterreich, kam schon als Priester im25. Lebensjahre nach Wien (1773), Wurde-Katechet an der Wiener Normalschnle und leistete in dieserStellung Vorzügliches, namentlich insofern es sich darum handelte, die Lehren der Kirche inihrer praktischen Anwendung zu beleuchten. Maria Theresia, welche bei mehreren Prüfungenzugegen gewesen war, verlieh ihm 1779 die landesfürstliche Pfarre Burgschleinitz.

ft Daß untergeordnete Organe in dieser Beziehung den Willen des Kaisers noch weit über-holten, zeigt das Beispiel Böhmens, wo Kindermann es sogar für nöthig fand, durch eineigenes Rundschreiben (12. Juli 1788) den Misbräuchen in Handhabung des Schulzwangs ent-gegenzntreten, und die politische Landesbehörde ihre scharfen, zur Förderung der Zwangsmaß-regeln erlassenen Edicte mindestens durch spätere Interpretationen mildern mußte.