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Neigungen, Triebe.
Weist er alles zurück, was von außen störend in seine Existenz und Entwicklung ein-greifen möchte, durch sie findet er sich bestimmt, alles, was seiner Person nützlich undförderlich erscheint, an sich heranznziehen und sich anzneignen, ans ihr beruhen Muth,Tapferkeit und alle positiven Eigenschaften des Menschen, mittelst deren er alles ihmFeindliche bekämpft und zu überwinden sucht. An der Selbstliebe hat jeder auch denMaßstab für die allen Menschen gebotene Nächstenliebe. Das große Wort: du sollstdeinen Nächsten lieben, wie dich selbst, spricht die sittliche Berechtigung der Selbstliebeaus und verlangt nur, daß die Liebe zu den anderen Menschen der Selbstliebe gleichsei oder daß ich in meinem Nebenmenschen gleichsam mein anderes Selbst finden undlieben soll. Ganz ähnliche Bemerkungen gelten von der zweiten Form des persönlichenTriebes, von der Liebe zum Eigenthum. Was wäre der Mensch ohne Eigcnthum?Er kann und soll sich zu höheren Zwecken seines Eigcnthums entäußern; aber so langeer lebt, bedarf er des Eigenthums, um nach außen zu wirken, ja um überhaupt zu exi-stiren. Ich verstehe aber unter Eigenthum alle natürlichen Dinge, in die ein Menschseinen Willen hineingelegt hat und die er dadurch dem Willen anderer Menschen ent-zogen hat. Schon um unseren Leib, der auch unser Eigenthum ist, gegen die äußerenNaturmächte zu schützen, bedürfen wir des Eigenthums, z. B. Kleidung, Wohnungu. s. W. Aber auch abgesehen hievon bedürfen wir, um die Natur zu beherrschen undsie zu menschlichen Zwecken zu bearbeiten, natürlicher Mittel und Werkzeuge, die unserEigenthum sein müßen, wenn wir sie zu unseren Zwecken gebrauchen wollen. Ja selbst unseregeistigsten Beschäftigungen und Mittheilungen bedürfen stets eines natürlichen Elements,um möglich zu sein, und dieses muß uns angehören, damit wir mit der nöthigen Frei-heit wirken können. Was wäre z. B. ein Gelehrter, ohne wenigstens in dem Gebiete,Welches er zu bearbeiten den Beruf hat, die wichtigsten Bücher zu besitzen? Also auchdie Neigung zum Eigenthum und die Begierde nach dem Eigenthum ist, wenn sie sichin dem rechten Maße hält, nicht bloß sittlich erlaubt, sondern sittlich geboten. Dasselbeund vielleicht noch in einem höheren Grade gilt für die dritte Hanptelasse der persön-lichen Triebe, für den Ehrtrieb. Auf den ersten Blick erscheint die Ehre als etwasunbedeutendes, wenn man sie, was sie in der That ist, als die gute Meinung erklärt,die andere Menschen von uns haben. Und doch ist diese gute Meinung der feinste undgeistigste Bestandtheil unserer Persönlichkeit und unsere ganze Wirksamkeit für uns undandere hängt wesentlich davon ab. Wie ganz anders wirkt ein Lehrer, von dem dieSchüler etwas halten! Wie ganz anders wirkt das Wort oder Urtheil eines Mannes,der als eine Auctorität geehrt wird, als das eines anderen, der noch nicht als etwasgilt, und wenn er seine Ansicht auch noch so tief und vollständig begründet hätte! Esunterliegt allerdings keinem Zweifel, daß der gute Ruf und die Ehre des Menschen ganzhauptsächlich durch tüchtige Leistungen desselben begründet werden; aber eben so un-zweifelhaft ist es, daß umgekehrt die Wirksamkeit und Entwicklung des Menschen vondem Rufe abhängig ist, in dem er steht; und aus dem letzteren Grunde kann es keinemMenschen gleichgültig sein, ob er bei dem Kreise von Menschen, in welchem er sich be-sonders bewegt, in Achtung steht oder nicht, ja er hat seine Ehre zu wahren und zuvertheidigen, wie er verpflichtet ist, die Ehre und den guten Ruf seines Nebenmenschenin keiner Art zu verletzen und zu beflecken. Wenn die Bibel sagt: meidet auch denbösen Schein, so folgt daraus, daß auch nach den Grundsätzen des Christenthums dieBeachtung des Rufes eine sittliche Pflicht ist und daß demnach die Ehrliebe, wenn siein den nöthigen Grenzen gehalten wird, mit der strengsten sittlichen Pflicht in vollerHarmonie stehen kann. Eine weitere Entwicklung der Ehrbegierde und Ehrliebe ist dieHerrschbegierde. Während es Lei der Ehrliebe nur darauf ankommt, die gute Meinungder Menschen für sich zu haben, so kommt es Lei der Herrschbegierde darauf an, denWillen der anderen zu bestimmen und ihre Dienste zu seinen Zwecken zu verwenden.Es braucht nicht weiter ausgeführt zu werden, wie berechtigt der Wunsch und dasStreben eines Menschen ist, den Willen der anderen Menschen, mit denen er in Ver-