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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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204 Nebenämter und Nebenbeschäftigungen der Lehrer.

ein die schriftstellerische Thätigkeit und die Erthcilnng von Privatunter-richt. Die erstere ist dann unbedingt schädlich, wenn sie nur des Erwerbes willenfabrikmäßig betrieben wird, wie das leider nicht gar selten verkommt, und sich dannWohl aus einer Art von Scham hinter falschen Antornamen verbirgt. Wo dagegenwirklich Edles erstrebt, wirklich Werthvolles geschaffen wird, da ist diese Beschäftigungnicht nur an sich löblich, sondern man muß den Verfassern dann auch Zutrauen, daßsie ihr Amt nicht unter ihrer Schriftstellerei werden leiden lassen. VolksschullehrerWerden sich naturgemäß meist auf die Abfassung von Schulbüchern, pädagogischen Ab-handlungen und Jugendschriften verlegen; wenn sie über diesen Kreis hinausgehen,Wenn sie namentlich auf das Gebiet der Politik und der sogenannten Zeitfrageu gerathen,so ist das in der Regel kein Glück. Sehr verführerisch ist gerade in unfern Tagendie Betheiligung an Zeitschriften, welche großcntheils für ziemlich leichte Waare gutzahlen; aber auch ein sonst tüchtiger Mann kann durch sehr ausgedehntes Arbeiten indieser Richtung seine besten Kräfte zersplittern und abstumpfen. Ein viel weiteresFeld schriftstellerischen Wirkens ist den Lehrern an Hähern Schulen geboten: viele unsererbedeutendsten wissenschaftlichen Leistungen verdanken dem unermüdlichen Schaffen dieserMänner ihr Entstehen; wo freilich die Zeit zu umfassender und zugleich tief eingehen-der Schriftstellerei hcrkommt, ist mir von jeher räthselhaft gewesen, denn ein solchesArbeite« verlangt zusammenhängende, ungestörte Muße, und diese ist dem Lehrer dochmeist nur sehr zerstückelt zugemessen. Jedenfalls darf man cs dem wissenschaftlich ge-bildeten und strebsamen Lehrer nicht zum Vorwurf machen, wenn er nicht als Schrift-steller auftritt, und einer der ungerechtesten Misgriffe ist es, den Werth eines Lehrersin pädagogischer Beziehung nach seinen gedruckten Leistungen für die Wissenschaft ab-zuschätzen; sie allein leisten nie Bürgschaft für seine Thätigkeit in der Schulstube, undgerade unsere namhafteste» und großartigsten Gymuasial-Pädagogen haben der Mehr-zahl nach sehr wenig nach schriftstellerischem Ruhme getrachtet.

Privatstundeu (s. den Art.) sind immer noch eine Hauptquelle des Nebenein-kommens für Lehrer aller Art, und leider wird mit ihnen unendlich viel Unfug ge-trieben. Die öffentlichen Schulen sind eben dazu da, um den Privatunterricht in Gegen-ständen des öffentlichen Unterrichts überflüssig zu machen; man kann darüber streiten,Welche Art der Unterweisung die bessere sei, aber beide zugleich sind gewiß vom Uebel.Es sollte sich daher für gewöhnlich kein Lehrer dazu hergeben, seine oder seiner Nmts-genossen Schüler in den Gegenständen zu unterrichten, welche in der Schule gelehrtWerden; daß ein Schüler schwach ist und zurückbleibt, berechtigt nicht zur Ausnahme;doppelte Belastung eines an sich schon schwachen Schülers kann keinen Erfolg haben;dagegen ist Privatunterricht als Ergänzung des öffentlichen da auf kurze Zeit am Platze,Wo ein sonst fähiger Schüler durch Krankheit oder sonst besondere Umstände in denFall kommt', bestimmte Lücken rasch ausfüllen zu müßen.'*) Seine eigentliche undregelrechte Anwendung findet der Privatunterricht bei Gegenständen, die die Schule garnicht lehrt oder für den bestimmten Zweck nicht weit genug führt, z. B. Musik undZeichnen; ferner bei Kindern, namentlich Mädchen, die die öffentliche Schule ans irgendeinem Grunde nicht besuchen, und da, wo ein Kind über das Ziel der OrtSschulehinausgeführt werden soll, eine höhere Schule aber gar nicht oder noch nicht besuchenkann. Diese Grundsätze müßen für höhere und niedere Schulen im wesentlichen die-selben sein, ihre Durchführung aber wird, wie die Erfahrung lehrt, durch amtliche Er-lasse nicht erzwungen, sondern es ist Sache der Direktoren, Schulvorstände, Schulauf-seher u. s. w. hier die rechte Einsicht zu Wecken und dadurch das rechte Verfahren zurSitte werden zu lassen, d. h. dahin zu wirken, daß die Eltern ihren Kindern keine mi-ch Auch das sind nicht so seltene Fälle, daß schwächere Schüler im Privatunterricht unterzweckmäßiger Leitung Schwierigkeiten überwinden lernen, au denen sie in der öffentlichen Schuleerlegen wären, weil man sich dort nicht so speciell mit den einzelnen befassen kann. D. Red.