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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Nebenämter und Nebenbeschäftigungen der Lehrer. 199

großen pädagogischen Dreigestirn des 16. Jahrhunderts. Balentin Trotzendorf(f 1556), Johannes Sturm (f 1589) und Michael Neander.

G. Baur.

Neapel, s. Jtatien.

Nebenämter und Nebenbeschäftigungen der Lehrer. Jedes Amt muß seinemInhaber eine angemessene Anzahl von Mußestunden zur freien Verfügung übrig lassen.Es liegt in der Natur der Sache, daß die Lehrer ihre freie Zeit vorzugsweise miternster, gemeinnütziger, geistiger Thätigkeit auszufüüen geneigt sein werden. Die Fort-bildung für ihren Berus und freie wissenschaftliche Arbeit würden das Nächstliegendefein, wenn nicht hinzukäme, daß die große Mehrzahl aller Lehrer nur zu starke Gründehat, ihre Mußestunden zu Steigerung ihres Einkommens zu verwerthen. So findenwir denn von jeher, daß die Lehrer mehr als irgend ein andrer Stand neben ihremeigentlichen Amte noch andere Aemter bekleiden oder andern gewinnbringenden Beschäf-tigungen, bald in gewerbsmäßiger bald in freierer Weise, obliegen. Vor der Refor-mation und noch reichlich ein Jahrhundert nach derselben gab es außer rein kirchlichenAnstalten fast ausnahmslos nur städtische Schulen: die Lehrer standen zu dem Magistratals dem Patron in einem eontraetlichen, meist ganz privatrechtlichen Verhältnis; wennsie ihren unmittelbaren Verpflichtungen nachkamen und sonst durch ihr Leben kein grobesAergernis gaben, mochten sie ihre freie Zeit nach Belieben verwenden, ja es wurdenan den Volksschulen sehr häufig Lehrer angestellt, die bereits ein sonstiges Gewerbetrieben und gar nicht gesonnen waren, dasselbe auch nur zu beschränken. Als sich im17. Jahrhundert die höheren Schulen mit immer mehr gelehrtem Ballast beluden, alsjede Stadtgemeinde ihr Gymnasium zu möglichster Universitätsähnlichkeit herausschraubteund doch nicht viel Geld anfwenden konnte oder wollte, wurden Geistliche, Aerzte,Rechtsgelehrte unbeschadet ihrer sonstigen Wirksamkeit als Lehrer angestellt. So waroft das Lehramt Nebensache; noch zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts wurdein Elbing ein anerkannt tüchtiger Lehrer des Gymnasiums nicht zum Director gewählt,Weil er sich nicht verpflichten wollte, seiner advoeatischen Praxis zu entsagen. Dieswurde erst allmählich anders, als der Staat anfieng eigene Lehranstalten in größerer An-zahl zu errichten und die Commnnalschnlen seiner gleichmachenden Beaufsichtigung unter-warf. Jetzt erst wurde die Lehrthätigkeit ausschließlicher Lebensberuf, und indem mandie Rechte und Einkünfte der Lehrer wenigstens einigermaßen sicherte und vermehrte,fieng man zugleich an, ans den ganzen Menschen Beschlag zu legen, Nebenämter undNebenbeschäftigungen höchstens zu dutden und unter strenge Aufsicht zu nehmen. Wieunendlich reich die Neuzeit an obrigkeitlicken Verordnungen in dieser Beziehung ist,kann bei Kirsch, Deutsches Volksschulrecht, II, S. 154186 nachgelesen werden.Alle einzelnen möglichen Fälle hier aufznzählen und zu beurtheilen, würde einen ganzunverhältnismäßigen Raum einnehmen; ich beschränke mich deshalb ans eine systema-tische Uebersicht, der sich die einzelnen nicht anfgeführten Fülle leicht einordnen lassen,und füge derselben einzelne Bemerkungen bei.

Mit dem Lehramte können verbunden werden: I. Nebenämter und zwar 1.Ehrenämter, 2. besoldete Aemter; II. Gewerbe; III. freie Beschäftigungen.

I. Nebenämter, 1. Ehrenämter, a. in derKirche: Mitgliedschaft in Kirchen-vorständen, Kirchenräthen u. dgl.; daß es nur sehr erfreulich sein kann, wenn das An-sehen eines Lehrers in seiner Gemeinde so fest begründet ist, daß er zu solchen Aemterngewählt wird, ist unverkennbar; alle Bedenken, welche dagegen erhoben worden sind,Wurzeln in dem Bestreben, den Lehrern alle Selbständigkeit zu verkümmern, b. indem Ganzen des Staatslebens: Wahl zum Landtagsabgeordneten; ob ein ge-wissenhafter Lehrer eine Stellung übernehmen kann, die ihn wiederholt auf längereDauer von seinem Amte entfernt und an den politischen Kämpfen und Parteiungen desTages thätigen Antheil zu nehmen zwingt, ist allerdings fraglich; andrerseits ist eswünschenswerth, daß in den Volksvertretungen auch für das Schulwesen Fachmänner