Nassau.
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Me Naturalleistungen beim Anzuge eines neuen Lehrers. Die Annahme eines Schul-gelds oder auch sogen, freiwilligen Geschenke wurde bei Strafe, nach Umständen beiDienstentsetzung verboten, auch der Betrieb eines jeden bürgerlichen Gewerbes, selbstdesjenigen der Landwirthschast (binnen Jahresfrist mußten die Lehrer ihren Güterbesitzveräußern oder verpachten), und alle Reclamationen hiergegen von Seiten der älternLehrer wurden abgeschlagen. Dagegen ließ man dieselben noch auf Lebenszeit in dembisherigen Bezüge der Naturalien: eine Vergünstigung, deren Bedeutung zur Zeitder immer mehr steigenden Preise für Naturalien besonders hervortritt. Aber die Aus-führung des Edicts ließ manches zu wünschen übrig, manche mit Jubel begrüßteBestimmung blieb unausgeführt. Es stand 1819 der mittlere Durchschnitt aller Be-soldungen nur auf 241 fl. Das verschuldete der Mangel sowohl einer Classificationder Stellen nach der Beitragsfähigkeit der Gemeinden als auch einer gesetzlichen princi-piellen Fixation der Schulcompetenzen, welche vielmehr nach den zufälligen finanziellenVerhältnissen der Einzelgemeinde und nach den persönlichen Verhältnissen der Lehrerbestimmt wurden, zuweilen sogar unter Preisgebung alter Stiftungen, die man nichtmehr respectirte. Die Zahl der Fälle, wo man auch späterhin die solchergestalt will-kürlich geschaffenen Competenzen sogar noch verminderte, namentlich wenn eine zweiteStelle an einem Orte zu gründen war, ist viel größer als die der Fälle, wo man die-selben erhöhte. Die Befugnis zu beidem vindicirte sich die Regierung, ohne daß dieGemeindebehörden befragt wurden, so lange die Competenz den Maximalsatz von 500 fl.nicht überstieg; sie wurde ihr erst durch das Gesetz von 1862 ausdrücklich entzogen,während die von ihr ebenfalls beanspruchte Befugnis, über die Kirchenkassen rücksicht-lich der Remunerationen der Lehrer für Kirchendienst einseitig zu verfügen, ihr bereitsdurch oberappellationsgerichtliches Decret von 1852 abgesprochen war. Das Edicthatte nur in den Fällen, wo die Gemeinde zur Dotirung einer Lehrerstelle die Mittelnicht aufbringen könne, Lehrgehülfen zugelassen mit einem in keinem Falle die Hälfteder Schulcompctenz übersteigenden Gehalte. Hiernach hätte es also wohl nur wenigeLehrgehülfen und auch solche mit 200 bis 250 fl. geben können, es stieg aber dieZahl derselben unverhältnismäßig, und zwar mit 150— 200 fl. Besoldung und dazuwurden schon 1819 Lehrvicarien (— Unterlehrer s. d. Art. Lehrer S. 206) als selb-ständig fungirende Lehrer an zahlreichen mittellosen Orten angestellt, obwohl das Edictvon solchen gar nichts weiß. Die Zahl der letzteren mehrte sich, je häufiger derWunsch kleiner Gemeinden wurde, bei sich einen Lehrer zu haben; 1827 klagte derSchulreferent, junge Lehrer müßten im günstigsten Falle 8 Jahre mit 150 fl. amHungertuche nagen. Noch schlimmer war es, daß die Gründung von Lehrgehülfen-und Lehrvicarstellen in zahlreichen Fällen nur durch Verminderung der bisherigenSchulcompetenzen ermöglicht wurde. Auch die gezwungene Ablösung der Zehnten innur 14fachem Betrage des mittleren Reinertrags (1848) und der Grundabgaben undGülten in 18fachem Betrage (1849) deteriorirte manche Stelle, ja sogar manchePension, die auf Naturalbezüge gegründet war. Die durch das Edict verlangteStellung einer Lehrerwohnung unterblieb an sehr vielen Orten, so daß es bis indie neueste Zeit geschieht, daß der Lehrer gar keine Wohnung oder eine höchstkümmerliche finden kann, Gemeinden auch Wohl, um einen ihnen misliebigen Lehrerloszuwerden, demselben ein Logis verweigern. An andern Orten wurde auch Wohl zuge-geben, daß die Lehrerwohnnng zu einem zweiten und dritten Lehrzimmer nmgebaut, daß siezum Vortheile des Lehrers vermiethet wurde, wenn derselbe ein eigenes Haus am Ortebesaß. Die Schulbehörde hat noch viel zu thun, wenn sie die unter allen Umständenvon ihr zu fordernde Stellung von Lehrerwohnungen durchsetzen will, da circa einDrittel fehlt. Auch die Schulgüter wurden nicht gestellt, und an manchen Orten so-gar die vorhandenen zu Gunsten der Gemeindekasse oder des Kirchspiels veräußert,obwohl der Ertrag dem Localschulfonds hätte Zuwachsen sollen. Erst 1842 und 47 suchte
Pädag. Eiicyklorädie. V. ^