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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Nassau.

Lehrerpersonals. Dies Schulcollegium war lebens- und ausbildungsfähig, wurde aberwie die übrigen technischen Kollegien bei der Landesregierung 1854 aufgehoben. SeineGeschäfte fielen von neuem dem Schulreferate allein zu, das daneben, abgesehen vonseinen Arbeiten für das höhere Schulwesen, die ganze so umfangreiche Verwaltungzu führen, die Prüfungen am Seminare und periodische Visitationen der Elementar-schulen abzuhalten hat. Seine Verfügungen gehen aber sämmtlich unter dem Namenund der Verantwortlichkeit der Landesregierung hinaus, resp. des Staatsministeriums,wenn der betr. Gegenstand, z. B. größere Organisationsfragen, zum Ressort desselbengehört. Es fehlt dem Schulreferat ein Organ, durch welches es seine Grundsätze inder Verwaltung darlegen, seine die interna der Schule betreffenden Verfügungen erläu-tern und rechtfertigen, seine Stellung zu den Zeitfragen begründen und gegen Angriffevertheidigen, vor falschen Auffassungen schützen könnte. Das Nass. Allg. Schulblatt,seit 1850 mit zu diesem Zwecke gegründet, in allen Schulgemeinden des Herzogthumsgehalten, steht dermalen nicht zu seiner unmittelbaren Verfügung. Aus dem Ressortder Landesregierung im Betreff der Elementarschulen heben wir heraus:die Entscheidung der Frage, wann und wo eine neue Schule zu gründen, und dieVerhandlung mit Gemeinde- und Amtsbezirksrath über die Höhe der Dotation dersel-ben; Genehmigung aller Schulhausbauten auf Grund der Gutachten ihrer Bau- undSchultechniker (ein Zwang zum Neubau tritt nicht ein, weshalb oft die nothwendigstenBauten ungebührlich lang verzögert werden); Anordnung des Lehrplans und derLehrbücher (daß letztere ohne ihre Genehmigung nicht eingeführt werden dürfen, istnoch 1859 wieder den Schulinspectorcn unter Strafandrohung in Erinnerung gebrachtworden); Anstellung der Lehrer, ohne daß den Gemeinden irgend eine Mitwirkung zu-stände, wenn auch billige Wünsche derselben Gehör finden. Nur die Schulen derWiedischen, Schaumburgischen und Leiningenschen Standesgebiete sind Patronatstellen,zu deren Besetzung die Regierung drei Kandidaten vorzuschlagen hat, aus denen dieStandesherrschaft einen wählt. Infolge dessen sind z. B. die Schulen im Schaum-burgischcn Standesgebiete, seitdem der jetzige Standesherr Erzherzog Stephan vonOesterreich denselben die aufmerksamste und liebevollste Theilnahme zuwendet, fast nurmit tüchtigen Lehrern besetzt. Die einseitige Verfügung über die Besetzung der Stellenist schwerlich aufrecht zu halten, (vgl. d. Art. Lehrerwahl) zumal nachdem die Gemein-den große Opfer zur neuen Dotirung derselben gebracht und dabei doch immer nochzu gewärtigen haben, ihre Schulstellen zu Strafstellen degradirt oder sich einen gutenLehrer genommen zu sehen. Denn auch die Versetzung, das ganze Avancement derLehrer, ihre Pensionirung, Bestrafung, Entlassung, Genehmigung aller Gratificationenund Remunerationen u. s. w. steht ausschließlich der Landesregierung zu.

4. Dienstverhältnisse der Lehrer. Das Edict von 1817 schuf eine allsei-tige Besserstellung der Lehrer. Nach demselben erhielten die Lehrer aus den Gemeinde-kassen einen jährlichen Gehalt von 200 bis 500 fl. mit Einrechnung der Emolumenteund Beträge, welche sie als Kirchendiener oder sonst fundationsmäßig aus Kirchen-oder geistlichen Fonds nach wie vor beziehen sollten. Sie erhielten in einem zu ihremDienstgehalte zu berechnenden Anschläge von 15 bis 30 fl. eine, ausschließlich der demLehrer zu Last fallenden Inquilinitäten (welche? ist 1858 durch Ministerialverordnungnäher bestimmt) auf Kosten der Gemeindekasse zu unterhaltende Wohnung, wo möglichnebst Garten, sodann ein zur Unterhaltung von einer oder zwei Milchkühen ausreichen-des Schulgnt in billigem Anschläge, für welches die Steuern aus der Gemeiudekassezu entrichten sind, endlich bei Freiheit von persönlichen Gemeindelasten Antheil an demGemeindenutzen. Alle unter irgend einer Benennung bisher an den Lehrer von denOrtseinwohnern entrichteten Geld- und Naturalabgaben, insoferne dieselben nicht aufGrund und Boden haften, wurden dagegen aufgehoben; also alle Kostumgänge, dieGlocken- und Schulgarben, Schulscheite, Naturalabgaben in Eiern, Brod, Korn, dasSchulgeld, sowie alle freiwilligen Geschenke zu Christtag, Neujahr und Ostern, auch