Nassau.
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abhörte, wie ein Gleiches auch jetzt noch in Ländern mit Confessionsschulen geschehenmuß. Vergl. Centralblatt für das preuß. Unterrichtswesen 1860 S. 422. Erst 1829wurde „gestattet," in Gemeinden mit Lehrern oder Geistlichen verschiedener Confessionden allgemeinen Nel.-Unt. mit dem confess. zu vertauschen, „welcher den bescheidenenGeist christlicher Duldung gegen Andersdenkende und deren Glauben nicht ausschlößeund das Gemeinsame in der Lehre aller Confessionen ebenfalls hervorheben solle."Wo und insoweit aber der allg. Nel.-Unt. fortbestehe, da sei dem Lehrer die Moralals Hauptgegenstand und Grundlage ihrer Aufgabe zu bezeichnen. Es dürfe im ge-summten Schulunterrichte nichts Vorkommen, was Glaubenssätze oder kirchl. Einrich-tungen anderer Confess. betreffe; aus einem Kirchengesang- oder Gebetbuche und ineinem Katechismus dürfe nur in den Stunden des conf. Rel.-Unterrichts gelesen, ge-betet, gesungen werden; über bestimmte Formeln des tägl. Anfangs- und Schlußgebetshätten die Geistlichen beider Conf. sich zu vereinbaren und dieselben der Regierung zurGenehmigung vorzulegen. Die Geistlichen wurden gleichzeitig zu einer regeren Teil-nahme an den Schulinteressen aufgefordert und zur Ertheilung des Relig.-Ilnterrichtsverpflichtet, namentlich auch an die Kinder, welche keinen Lehrer ihrer Eons, hätten,und nunmehr vom neunten Jahre an neben dem allgemeinen einen confess. Rel.-Unter-richt erhalten sollten, über dessen Resultate der Schulinspector Erkundigungen einzuziehenhabe. Es war ganz gewöhnlich, daß der kathol. Schulinspector die Prüfung in demevang. Nelig.-Unterrichte abnahm und umgekehrt. Erst seit 1838 hat durch ein Ge-nerale der evang. Landesbischof den confess. Katech.-Unterricht den Dekanen zur Auf-sicht und Ueberwachung überwiesen, indem er bei den Kirchenvisitationen an Wochen-tagen Probekatechisationen anordnete, die in Gegenwart des Pfarrers und der Kirchen-vorsteher und aller Lehrer des Kirchspiels in der Kirche durch den Lehrer gehalten wer-den sollen. Auch Proben im Choralgesang sind dabei zu liefern.
Den Kampf gegen das confessionslose Schulwesen hat mit Entschiedenheit der nochjetzt lebende Bischof von Limburg gleich nach Antritt seines Amts erhoben, indem der-selbe schon 1843*) unter andern Forderungen die Leitung des Rel.-Unterrichts und der reli-giösen Erziehung der seiner Fürsorge anvertrauten kathol. Jugend für sich beanspruchteund daß kein Religionslehrbuch für die kathol. Schüler ohne seine Gutheißung einge-sührt werde, sowie daß über kathol. Schulen und Lehrer nur kathol. Geistliche dieAufsicht führen und verpflichtet sein sollten, alle von den Pfarrern an sie gelangendenBeschwerden über unkirchliches Benehmen der Lehrer ihm vorzulegen, damit er dasGeeignete bei der Landesregierung einleite. Es wurde infolge dessen und weil auch dasevangel. Episkopat ein gleiches Verlangen stellte — auch die freisinnigsten Geistlichenkämpften gegen den allgemeinen Rel.-Unterricht — 1846 infolge höchster Entschließungdie Trennung der Schulinspectionen nach Confessionen durchgeführt (s- unten), diejenigedes Schulreferates wenigstens eingeleitet (s. unten) und der allgem. Religionsunter-richt ganz aufgehoben. Die Generalverfügungen beider kirchl. Oberbehörden stellenden gesammten Rel.-Unterr. unter die unmittelbare Aufsicht der Geistlichen, „um die-selben zugleich in ein näheres Verhältnis zur Schule zu bringen." Sie sollen persön-lich verantwortlich sein für die Ertheilung des Rel.-Unt. im ganzen Umfange ihresKirchspiels. Der Dekan soll sich durch jährlich in der Kirche vorzunehmende Prüfungendavon überzeugen, wie der Rel.-Unt. ertheilt werde. Hiergegen traten Geistliche undWeltliche beider Conf. auf, indem sie auf die Unausführbarkeit einzelner Theile dieser, ohneMitwirkung der Oberschulbehörde erlassenen und den Widerstand der letzteren ebenfallshervorrufenden Verfügungen hinwiesen. Nach und nach haben sich indes die Zustände geklärt,Wozu der Wechsel der leitenden Persönlichkeiten beigetragen. Der allgem. Rel.-Unter-richt ist aufgehoben geblieben und hat dem confessionellen Platz gemacht, dessen Erthei-
*) Wir folgen der 184S in Mainz erschien. Schrift „kathol. Kirchen- und Schulzustände inNassau." sowie Riest kirchl. polit. Blätter aus der oberrhein. Kirchenprovinz.