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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Nassau.

welches dem Schulwesen eine liebevolle Theilnahme bis ans diesen Augenblick zuwendet.Es wurden dabei die nachweisbar für die kirchlichen Dienste der Lehrer bestimmtenFonds möglichst unberührt gelassen, ja unter der vom Volke froh begrüßten Aufhebungaller Naturalabgaben, des Schulgelds, der Stolgebühren nicht selten dem Küster undGlöckner zugewiesen, was derselbe unzweifelhaft früher nur in seiner Eigenschaft alsLehrer bezogen hatte: eine Ausscheidung, welche Lei den späteren Trennungen dieserDienste vom Lehramte den Schnlcompetenzen empfindliche Nachtheile bereitet hat.Schwierigkeit machte nur die Ertheilnng des Religionsunterrichts und dieVer-sehung der kirchlichen Dienste; denn dabei ließ sich die Confession nicht ignoriren,auch nicht Lei den Lehrbüchern. Das Edict verfügte, daß, wo die Anstellung vonzwei und mehr Lehrern nothwendig werde, diese an Orten gemischter Bevölkerung vonverschiedenen Confessionen genommen würden, offenbar in der Absicht, daß diese denconf. Religionsunterricht besorgen sollten. Denn wo es irgend angieng, sollte zu derErtheilnng desselben der Lehrer verpflichtet sein,um nicht durch Ausscheidung diesesLehrgegenstandes die Einheit des ganzen Unterrichts zu stören." Nichtsdestowenigerwurde schon 1819 den Geistlichen,deren Amtspflicht es sei, auch die Kinder in derReligion zu unterweisen," angesonnen, den conf. Rel. Unt. in den Schulen selbst zuertheilen oder doch den Lehrer darin zu unterstützen. Derselbe sollte erst vom 10. Jahrebeginnen, bis dahin alle Schüler ohne Rücksicht der Confession einem allgemeinenReligionsunterricht durch ihren Lehrer, möge er einer Confession angehören, welcherer wolle, erhalten. Der Lehrplan schreibt der Volksschule vor, sich die religiöse Bildungzum Ziele zu setzen und in diesem Ziele alle andern Zwecke in Hinsicht auf die Forde-rungen des bürgerlichen Lebens zu vereinigen. Die Religion sei nicht bloß Sache desVerstandes, sondern auch des Gefühls, welches in höheren Ahnungen gegründet leben-dig angeregt werden müsse, um kräftig aus den Willen zu wirken. Jeder Neligions-cursus habe zweiTheile; im ersten würden die religiösen Wahrheiten klar ausgesprochen,im zweiten das religiöse Gefühl belebt und die gefaßten Willensentschlüsse befestigt.Die Mittel seien Naturbetrachtung, Geschichte, besonders biblische, auch religiöse Musik.Das Pensum des Unterrichts soll für das erste Jahr sein: Anleitung zur Beobachtung dereigenen Empfindungen und Gefühle und Erweckung des sittl. und relig. Gefühls dnrchEntwicklung der Wahrheiten und Aussprechen derselben in Sentenzen und Sprüchenund durch Erzählungen aus dem kindlichen Leben. Für das zweite Jahr: Gott alsSchöpfer, Erhalter, Gesetzgeber und Vater aller Menschen a) in der Natur, d) imLeben, o) in den Anssprüchen des Gewissens. Erzählungen aus der bibl. Geschichteund biograph. Darstellungen der frommen Männer des alten Testaments. Für dasdritte Jahr: die Hauptwahrheiten der Religion im allgemeinen. Christus als göttlicherLehrer. Kindheit, Berufsleben, Wunder, Schicksale Jesu. Hauptwahrheiten des Chri-stenthnms in gedrängter Uebersicht, soweit sie für dies Alter faßlich und anwendbar.Für das vierte Jahr: Bibl. Gesch. des alten und neuen Testaments nach Zeitperiodendurchgesührt, so daß am Schluß die ganze Religionsgeschichte im Zusammenhänge undals fortlaufende Geschichte der göttl. Vorsehung vorgetragen ist. Erst mit dem 5. Jahresoll die Religionslchre der Anleitung des Confessions-Katechismus folgen und im 7.und 8. die Katechismuslehre ihre Vollendung erhalten durch den Vortrag der über alleVerhältnisse des gemeinen bürgrl. Lebens sich verbreitenden Sittenlehre. Die Kinderdieser Classe sollen aus der sonntägl. Predigt schriftlich aufsetzen, was sie behaltenhaben, für das von den Geistlichen am Montage vorzunehmende Predigtexamen.

Der allgem. Religionsunterricht blieb für die Schüler, welche keinen Lehrer ihrerConfession hatten, in der Regel bis zur Konfirmation der einzige, zumal die Elternaus Sorge für die Gesundheit der Kinder vorzogen, statt zu dem Unterrichte ihres ent-fernt wohnenden Pfarrers die Kinder in den Unterricht des Lehrers am Schillerte zuschicken. Man half sich dann auch wohl, wogegen erst 1846 die kathol. Kirchenbehördeprotestirte, damit, daß der Lehrer das von dem betr. Geistlichen aufgegebene Pensum