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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Nassau.

genden Schulscheite ordnete die Oranien-Nass. Landesregierung 177381 an. EinSchullehrerseminar ist in den Ottonischen Landen nicht gegründet; die dafür gesammeltenFonds wurden zur Unterstützung von fähigen Adspiranten und tüchtigen Bildnern derselbenverwendet. Die Schulmcisterschule des Pfarrers Jüngst zu Niederdresselndorf mit einemdreijährigen Cursus und diejenige des Lehrers Steub zu Dillenburg waren hervor-ragend. Industrieschule zu Diez von 18051808 nach dem Muster der braunschwei-gischen errichtet. Lehrbücher in den Schulen: die Herborner Bibel; der HeidelbergerKatechismus, seit 1691 nur der kleine; das Gesangbuch und eine Fibel.

Aus den Walramischen Landen ist eine Weilburgische Verordnung von 1602über Erbauung und Unterhaltung vonbequemen Schulhäusern für Schulmeister undihre Kinder" und aus 1777 die Stiftung einer Wittwen- und Waisenkasse für Volks-schullehrer bemerkenswerth. Bekannt ist die Kirchheimbolandsche Auflehnung gegen Ein-führung eines zehn Seiten langen ABC-Buchstabir- und Lesebuchs in die Protestant.Schulen (1778), weil es weder die zehn Gebote, noch den Glauben, noch das Vater-unser enthalte. Der große Kosten verursachende Streit, welcher das Einrücken von 800Pfälzer Soldaten nach sich zog, endete mit Zurückziehung des Buchs. Im Usingenschenwurde 1624 jede Schulversäumnis mit 5 Albus oder entsprechender öffentlicher Arbeitbestraft, 1700 die Wiederholung der Sonntagspredigt anbefohlen, das Auswendiglernenbeschränkt, auf Gewöhnung zum Gehorsam gegen die Obrigkeit gehalten. Am bestenaber war in den Jdsteinischen und Wiesbadenschen Landen, seit 1590 bereits, für Er-richtung von Volksschulen durch den Superint. Tobias Weber gesorgt, dem Joh. Christ.Lange zu Idstein und Egid Günther Hellmund zu Wiesbaden im Anfänge des 18.Jahrhunderts würdig nachfolgten. War durch letzteren die Gründung eines Waisen-hauses 1721 bewirkt, so wurde er auch 1734 der Begründer des ersten Nass. Seminarsin Verbindung mit demselben. In Idstein wurde der Fürst Karl Wilhelm (1775 bis1803) der Begründer einer allseitigen Reorganisation des Schulwesens. SeineSchul-ordnung" von 1778 in 89 M gieng der Errichtung des Schullehrerscminars in Idsteinum ein Jahr voran. Sic schrieb als Lehrgegenstände Lesen und Schreiben, Religionund Rechnen, Elemente der Landwirthschaft (nach einem Lehrbuche) und Anweisung zupraktischen Aufsätzen für das bürgerl. Leben vor, ließ die Schüler in 3 Abtheilungenvon Michaelis bis Pfingsten in 32 Stunden, im Sommer an 2 Tagen 2 Stundenlang unterrichten, schrieb Lehrziele und Lehrmethode vor und gab eine große Reihe vonPflichten für die Lehrer, die zum größten Theile bis auf den heutigen Tag eingeschärftWerden könnten, wenn auch einzelne, z. B.wo möglich keine Katzen und Hunde in derStube während deS Unterrichts zu halten," überflüssig, andere wieder Stock gehörtfür den Hintern und den Rücken, nicht aber für die Fingerspitzen" durch neue abernicht bessere ersetzt sind. Mit der Auflegung von erweiterten Pflichten und den An-forderungen einer seminaristischen Ausbildung, ohne welche niemand mehr als Lehrerangestellt' wurde, (selbst alle noch nicht 25 Jahre alten Dinglehrer mußten in das Se-minar) gierig aber, wie es immer sein sollte, die Sorge für Besserstellung der LehrerHand in Hand. Die Dingschulen fielen. Die Schullehrercompetenzen wurden neuregulirt und in 4 Classen cingetheilt (15 mit über 150 fl.; 17 mit 150 in Orten mitüber 70 Schulkindern; 14 mit 120 fl. bei 5070 Schulkindern; 30 mit 100 fl. beiweniger als 50 Schulkindern: alles neben Wohnung und Holz). Keinem Lehrer solltenmehr als 2 Mrg. Wiesen und 1 Mrg. Acker belassen werden,damit er nicht verbauere."Zur Ausführung dieser Stellenverbesserung wurden die Interessen von 30,000 fl. über-wiesen, zur Gründung des neuen Seminars, das nach dem Borbilde des KarlsruherSeminars in Verbindung mit dem Jdsteiner Gymnasium gesetzt wurde, ein Capitalvon fast 10,000 fl. So liberal zeigte sich Karl Wilhelm. Als obligatorische Lehr-gegenstände des Seminars, in welchem 8 Zöglinge von 1825 Jahren ausgenommenwurden, von denen 4 frei Logis, Bett, Holz und Licht nebst halber Kost erhielten,waren in einem zweijährigen Kurse: der Katechismus nebst einer weitern Ausführung