Druckschrift 
5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen
 

Napoleon.

17

angeleitet und haben sich einer gemeinsamen Hausordnung zu unterwerfen.*) Sieerwerben sich die Grade während ihres Aufenthalts in diesem Institute in den be-treffenden Facultäten zu Paris. Darauf werden sie in den Akademien verwendet,rücken dann infolge einer Concursprüfung zu vor, die bestimmt sind, die

Professoren an den Lyceen zu ersetzen und deren Zahl daher nach dem vorhandenenBedürfnis bestimmt wird.

Nehmen wir noch hinzu, daß der Austritt aus der Lehrkörperschaft abhängig istvon der Genehmigung des Großmeisters, so erscheint die Universität als ein geschlossener,sich selbst ergänzender, sorgfältig gegliederter, mit bestimmten Rechten ausgestatteterund durch eigenthümliche Abzeichen signalisirter Körper. Und damit dieser Körper aufeigenen Füßen stehe, sind ihm Art. 131137 gewiße Einkünfte, insbesondere eineSteuer (5°/^) von den Schulgeldern aller Schulen des Reiches angewiesen und seineAusgaben nach Hauptrubriken geregelt.

Man sieht aus Vorstehendem, es ist der Hauptzweck der kaiserlichen Verfügungvom 17. März 1808, den colossalen Bau, Universität genannt, vor unsere Augen hin-zustellen. Fragen wir aber nach dem Zweck, zu welchem dieses Werk errichtetworden ist und nach der Stellung der Universität in dem übrigen Staats-vrganismus, so erhalten wir hierüber im ganzen nur sehr ungenügende Auskunft.Art. 38 sagt: Alle Schulen in dem Bereich der kaiserl. Universität haben zur Grund-lage: 1) die Vorschriften der katholischen Religion, 2) die Treue gegen den Kaiser, diekaiserliche Monarchie und die napoleonische Dynastie, 3) den Gehorsam gegen die Sta-tuten der Lehrkörperschaft, welche zum Gegenstand haben die Gleichförmigkeit des Un-terrichts und für den Staat Bürger heranzubilden bezwecken, welche treu sind ihrerReligion, ihrem Fürsten, ihrem Vaterland und ihrer Familie. Wie außerordentlichbeschränkt diese Auffassung von der Aufgabe des öffentlichen Unterrichts ist, fällt dochsogleich in die Augen. Es ist der politische und kirchliche Despotismus, der aus diesenFundamentalartikeln redet: Gehorsam der katholischen Religion, dem Kaiser, den Oberen,Gleichförmigkeit des Unterrichts, Treue der Bürger. Nehmen wir hiezu Art. 46:dieMitglieder der Universität sind gehalten, den Großmeister und seine Beamten von allemzu unterrichten, was zu ihrer Kenntnis kommt als widerstreitend der Lehre und denPrincipien der Lehrkörperschaft in den Unterrichtsanstalten," so scheint hier aller undjeder Denunciation Thür und Thor geöffnet. Etwas liberaler lautet Art. 143: dieUniversität und ihr Großmeister werden ohne Unterlaß bemüht sein, den Unterricht inallen seinen Zweigen zu vervollkommnen, die Abfassung elastischer Werke zu fördern,sie werden besonders darüber wachen, daß der Unterricht immer auf der Höhe derWissenschaft sich halte und der Geist des Systems den Fortschritt nicht hemme. DerEindruck dieser Worte, die sich übrigens schwer mit dem Inhalte des Art. 38 vereinigenlassen, wird aber sehr geschwächt durch Art. 144, in welchem der große Maschinist,der diesen Bau aufgestellt hat, sich dahin erklärt, er behalte sich vor, jede Entscheidung,jedes Statut oder jeden Act, der vom Rath der Universität oder vom Großmeister aus-gehe, zu reformiren, so oft er dies durch das Wohl des Staats für geboten erachte.Wie tief sich der Kaiser selbst in sehr specielle Fälle einlassen wollte, ergiebt sich auseinem kaiserl. Decret vom 26. Juli 1809, in welchem die Formalitäten bestimmt werden,unter welchen die Ausschließung von Zöglingen aus den Lyceen Statt finden solle. Eskönnen solche Fälle nicht nur nicht von dem Vorstande und den Lehrern des Lyceumsabgemacht werden, sondern müßen nach Umständen in einem Reiche, wie das damaligefranzösische war, dem Kaiser vorgetragen werden.

Was das Verhältnis der Universität und ihres Großmeisters zu denübrigen Staatsgewalten betrifft, so giebt die kaiserliche Verordnung hierüber keine

*) lieber diese Normalschule, die im Nov. 1810 mit 37 Zöglingen eröffnet wurde, vgl. denArt. Frankreich II, S. 477.

Padag. Encyklopädie. V.

2