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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Napoleon. 15

Sprachen, Geschichte, Geographie, insbesondere auf die Mathematikund Naturwissenschaften.

Daß für die neu gegründete Lehrkörperschaft der Namekaiserliche Universität,,geschöpft wurde, kann nicht gerade als ein glücklicher Griff bezeichnet werden. Essollte damit angeknüpft werden an den traditionellen Begriff der Universität, und dochhatte die neue Institution mit einer Universität im hergebrachten Sinne des Worteskeine anderen Berührungspunkte, als daß sie eine Corporation sein und in ihrenweiten Schoß auch die höheren Berufsstudien aufnehmen sollte, welche sonst die Uni-versitäten vertraten. Da aber in diesem Begriff auch alle übrigen Lehrer und Schuleneingeschlossen sein sollten, so hatte man Wohl eine Universitas, aber in einem neuenSinne. Es ist nicht wohl gethan, ganz neuen Schöpfungen alte Namen zu geben,mit welchen man ganz andere Begriffe zu verbinden gewohnt ist. Zahlreiche Misver-ständnisse und Verwirrungen, wie sie deren auch die Geschichte der kaiserlichen undköniglichen Universität aufzuweisen hat, sind die nothwendige Folge davon. (Vgl.Hahn, das Unterrichtswesen in Frankreich S. 140.)

Nach einer kaum zweijährigen Probe ergieng nun unter dem 17. März 1808ein kaiserliches Decret, welches, ohne der Berathung eines parlamentarischenKörpers unterstellt zu sein, in 19 Titeln und 144 Artikeln die Andeutungen des Ge-setzes v. 10. Mai 1806 ausführlich entwickelt und die Gesammtorganisation der kaiser-lichen Universität darlegt.*) An der Spitze steht der Satz, daß der Universität aus-schließlich der öffentliche Unterricht im ganzen Reich übertragen ist, daß außerhalbder kaiserlichen Universität keine Schule oder Lehranstalt sich bilden, niemand eineSchule eröffnen dürfe ohne Mitglied der Universität und durch eine Facultät graduirtzu sein. Die Universität gliedert sich in Akademien, zu diesen gehören die Facultäten,die Lyceen, die Collegien (Communalschulen von niedererem Rang als die Lyceen),die Privatinstitute (institutions), die noch niedriger stehenden Privatpensionate (psn-sions), endlich die Primärschulen. Welche ganz untergeordnete, zum Theil unklareRolle die Primärschulen in dieser Verordnung spielen, ist schon oben bemerkt. DieFacultäten, welche dem Gebiete der Hochschulen angehören, berühren uns hier nurinsofern, als sie die Grade ertheilen, ohne welche es keine Mitglieder der Universitätgiebt. Diese Grade sind: 1) der eines Baccalaureus, 2) eines Licentiaten, 3) einesDoctors (Art. 1618). Die Universität ist monarchisch organisirt. An der Spitzesteht ein vom Kaiser ernannter Großmeister, ihm zur Seite zwei Großwürdenträger, einKanzler (Siegelbewahrer und Kanzleidirector) und ein Schatzmeister (oberster Rechnungs-beamter) Aranck-mnitrs, olrauoslisr und trösorisr beide letzteren ebenfalls vomKaiser ernannt, ferner ein Rath der Universität, bestehend zu einem Drittheil auslebenslänglichen vom Kaiser ernannten (titulairss), zu zwei Drittheilen aus außerordent-lichen (oräinnirss) vom Großmeister jährlich innerhalb gewißer Kategorien zu bezeich-nenden Mitgliedern. Dies ist die Centralbehörde, zu der noch eine Anzahl (2030)von Generalinspectoren gehören, welche der Großmeister zum Behufe der Visitationder Lehranstalten des Reichs auf allen Stufen ernennt. Der Großmeisterernennt, befördert, versetzt (letzteres nach dem Gutachten von drei Mitgliedern desRaths) die Beamten und Lehrer an den Collegien, Lyceen, Akademien und Facultäten,soweit an letzteren nicht die Stellen durch Concurs vergeben werden, in welchem Faller nur die Personen einsetzt (iustitus). Er übt eine ausgedehnte Disciplinargewaltüber alle Mitglieder der Universität, besetzt die Freistellen in den Lyceen, überwacht diePrüfungen, deren Resultate er genehmigt oder darüber weiter berichtet, stellt für alle

*) Diese Universität haben wir uns zn denken als denComplex aller Unterrichtsanstaltenund Unterrichtsbehörden des Reichs" mit Einschluß der Facultäten der alten Universität, dieübrigens keineswegs an einem Orte vereinigt sein müßen, sondern meist isolirt existiren. Außer-halb der Universität stehen auch einzelne Specialschnlen, wie die polytechnische u. a.