Napoleon.
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ausgegangen, Frankreich mit „lebendigen Encyklopädien zu bevölkern." Der andereRedner der Regierung wendet sich mehr zu derjenigen Seite des Systems der Lyceen,Wornach diese Anstalten mit ihrem Unterricht einerseits den alten Collegien die Handbieten, durch die von ihnen aufgestellten Grundlagen des classischen Unterrichts, an-dererseits auch den Gesichtspunkt der Centralschulen nicht vernachläßigen durch dieAufnahme der Realien in den oberen Clafsen. Er findet in dem System der Lyceeneine Aussöhnung beider Richtungen (röunlon), etwas was sie den Centralschulen, diesie ersetzen sollen, nahe bringe (rapprooliant los l^oöos aotuols äss öoolss oontralos,yu'ils romxlaooront), und weist besonders auf die Nothwendigkeit hin, auch einige Be-kanntschaft mit den physikalischen Wissenschaften zu haben, ckont 11 ost prssgus lron-toux cl'ignorsr los oloruous, clont l'ötuäs röpancl taut cls cllarmos sur l'oxlstonooot promot taut llo sorvioo, taut cio lumlsros utilos claus tout Io oours <lo la vis oto.(Moniteur Nr. 221, S. 896). — Wir aber werden das in den Lyceen adoptirteSystem mit Rücksicht darauf, daß das Griechische vorerst nur im Princip, nicht aberin der Praxis Zutritt erhielt, bezeichnen als eine Mischung des Humanismusmit dem Realismus in successiver Aufeinanderfolge, indem in den jun-gem Classen fast ausschließlich das sprachliche Element vorherrscht, dem sich in denhöheren dann das realistische beigesellt.
Eine besondere Erwähnung verdient noch der Ausschluß der Religion ausdem Lehrplan der Lyceen. Einer der Redner im Tribunal erklärt sich sehr befremdetdarüber, daß das Gesetz gar nicht davon spreche, den Kindern religiöse Vorstellungenbeizubringen (Monit. Nr. 219, S. 886 ff.). Er bezeichnet dieses Uebergehen der Re-ligion als eine omisslou imxortauto, das Stillschweigen des Gesetzes über diesenPunct als Impolitiguo, um so mehr, als der Staat nicht bloß unterrichten wolle,sondern auch die Erziehung durch Errichtung von großartigen Erziehungshäusern indie Hand nehme. Er tadelt es, daß das Gesetz, das zwischen Erziehung und Unter-richt unterscheide, doch nur „den Mechanismus des Unterrichts organisire," währendhie Erziehung in der Gesellschaft das Wichtigste, die dass ckonäamsntalo sei in deroonstitution clo l'ötat. In der Erziehung gebe es aber nichts wichtigeres als denReligionsunterricht, nichts das würdiger wäre des Nachdenkens und der Sanction desGesetzgebers. Es sei unklug, von vorne herein gegen diejenigen Mistrauen zu zeigen,denen die heiligsten Aufgaben zugefallen seien, welche den Auftrag haben, die unschul-digen Gemüther dem göttlichen Worte zu erschließen.
Während sich dieser Redner noch mehr auf dem Standpuncte des allgemeinenreligiösen Bedürfnisses hält, sprechen sich andere geradezu dafür aus, daß man denUnterricht Cölibatären oder noch bestimmter, daß man ihn religiösen Corporationenanvertrauen sollte. Die Ehelosigkeit werde immer unter den Gelehrten verbreitet sein,sie stimme zu ihren Gewohnheiten, zu ihren beschränkten Vermögensverhältnissen, viel-leicht auch bei vielen zu ihrer physischen Constitution. Es finde sich unter den Ehe-losen auch am häufigsten Reinheit der Sitten; durch die Ausschließung der Ehelosenentziehe man dem öffentlichen Unterricht jedenfalls viele Leute, deren Dienste sehrnützlich sein würden. Cölibatäre haben eine gleichmäßigere Liebe zu den Kindern,während Verheiratete ihre eigenen Kinder immer parteiisch verziehen (Monit. a. a. O.Nr. 218, S. 883). Ein Gesetz über den öffentlichen Unterricht sollte sich anschließenan den großen Act, der kürzlich von dem ganzen französischen Volk freudig begrüßtworden und die Zustimmung von ganz Europa gewonnen habe (das Concordat).Cölibatäre sollten an die Spitze der Erziehungshäuser gestellt, überhaupt der Unter-richt einer besonderen Körperschaft, deren Mitglieder übrigens kein Gelübdezu leisten hätten, anvertraut werden. Diese Körperschaft könnte gebildet werdennach dem Muster der alten Kongregation des Oratoriums, welche auch den Beifallder Philosophen gehabt habe. Wenn dies nicht geschehe, so lasse sich eine gute Tra-dition auf dem Gebiete des Unterrichts nicht erhalten.