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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Napoleon.

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Verhältnis hatte sich auch im Jahr 1811 noch nicht abgeklärt. In der kaiserlichenVerordnung vom 15. Nov. dieses Jahrs (Moniteur von 1811 Nr. 321) betreffendvorzugsweise die rechtlichen und disciplinarischen Verhältnisse der Universitätskörperschaftwird den Präfecten und Unterpräfecten in Art. 3340 und 192 ausdrücklich ihre infrüheren Verordnungen und Gesetzen bestimmte Aufsicht über die Schulen und den Gangder Instanzen gegenüber von den Vorgesetzten Behörden Vorbehalten und näher präcisirt.Art. 190 sf. aber werden Berichte des Großmeisters und des Ministers des Innernverlangt über die Art, wie die Universität ihre Ueberwachung der Primärschulen aus-üben könne, und über das, was bisher zur Vollziehung der Art. 107 u. 108 desDecrets vom 17. März 1808 geschehen sei. Am Schluffe wird den Jnspectoren derUniversität eingeschärft, darüber zu wachen, daß die Schullehrer ihren Unterricht nichtweiter ausdehnen, als auf das Lesen, Schreiben und Rechnen. Wenn aus der letzterenBestimmung die Befürchtung hervorblickt, der Volksschulunterricht könnte gefährlich wer-den, so ergiebt sich aus dem Vorhergehenden, daß bis znm Jahr 1811 nichts weitereszur Hebung desselben geschehen. Die folgenden kriegerisch bewegten Jahre des Kaiser-reichs haben hierin auch nichts geändert.

In etwas größerem Umfang (9 Artikeln) beschäftigt sich das Gesetz vom Jahr 1802mit den Specia lschnlen, welche den Facultäten unserer Universitäten gleich zu stellensind und uns daher nicht näher berühren; doch mögen einige Bemerkungen gestattetsein. Diese Schulen erscheinen für sich bestehend, jede an einem besonderen Ort, dochmöglichst au prss äss l^osss. Eine Vereinigung dieser Schulen zu einem Lehrganzen(uuivorsitas) an einem Orte findet außer in Paris nirgends Statt. Die Beziehungdieser Specialschulen zu einander sucht erst die Verordnung vom 17. März 1808 durchdie Centralisation des gesammten Unterrichts in dem oorps ensoignant der Universitätherzustellen. Die Nachtheile dieser Scheidung der Facultäten sind übrigens bei der Be-rathung des Gesetzes von keiner Seite hervorgehoben worden. Vielmehr zollte mandiesen! Theile des Gesetzes fast ungetheilten Beifall. Eine Ahnung von der Zusammen-gehörigkeit der Facultäten scheinen die großen Versammlungen, welche dieses Gesetz zuvotiren hatten, nicht gehabt zu haben. Es lag auch in dem Wiederaufleben dieserSchulen, welche ganz zerfallen waren und in ihren Institutionen, wie ein Redner be-merkte, sich lächerlich gemacht hatten, ein entschiedener Fortschritt, während die Gründungder Lyceen, die damit gegebene Wiederbelebung des elastischen Unterrichts gegenübervon den realistischen Centralschulen, weit leichter einer Anfechtung unterlag und vonmanchen Seiten auch als ein entschiedener Rückschritt betrachtet werden konnte und be-trachtet wurde. Eine Verschiedenheit der Ansichten trat bloß in einzelnen Puncten zuTage z. B. darüber, ob eine besondere Kriegsschule nöthig sei, ob man Lehrer für dieneueren fremden Sprachen in einer Nation, wie die französische sei, brauche, ob nichtauch eine Ackerbauschule gegründet werden sollte, u. a. Einwendungen, die von der Re-gierung und ihren Anhängern mit durchschlagenden Gründen bekämpft wurden. Wielangsam es jedoch mit Errichtung, beziehungsweise Wiederherstellung dieser Special-schulen gieng, ersieht man aus dem Moniteur vom Jahr 1811 Nr. 109, wo die feier-liche Installation der kasults8^) äs tlrooloZis, äss soienoss et äss lettres in Paris,Welche bis dahin noch nicht hatte zu Stande kommen können, während die andern Fa-cultäten organisirt waren, sammt den Feierlichkeiten, welche dabei Statt gefunden, er-zählt wird.

. Was nun den Unterricht der Mittelschule, d. h. für diejenigen Elasten derGesellschaft betrifft, welche das Bedürfnis und die Mittel haben, eine höhere Bildungzu suchen, so unterscheidet das Gesetz 2 Classen solcher Schulen, Secundärschulen undLyceen. Die ersteren sind Communal- oder Privatanstalten, autorisirt von der Regie-

Durch die Beiordnung vom 17. März 1808 waren die öooles spörüslos in kaouttssumgetauft worden.