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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Napoleon.

sie allein die akademischen Grade ertheilen, das Zeichen wissenschaftlicher Bildung, dasfür alle höheren Aemter erfordert wurde. - Die zur Erlangung dieser Grade nöthigenStudien durften nur auf der Universität gemacht werden. Außerhalb der Universitätenerrichtete Schulen konnten nur einen vorläufigen Unterricht ertheilen. Wer zu denPrüfungen zugelassen werden wollte, mußte 3 Jahre auf der Universität zugebrachthaben und ein beglaubigtes Studienzeugnis beibringen. Dies wurde schon in einerunter Richelieus Verwaltung im Jahr 1629 erschienenen Ordonnanz verlangt (s. Hahna. a. O. S. 79 n. d. Art. Frankreich B. II, S. 447 ff.).

3) Der Gedanke der Centralisation des Unterrichts ist ebenfalls schondem Frankreich vor der Revolution nicht fremd gewesen. Er erscheint als eine natür-liche Consequenz von dem Erstarken der königlichen Gewalt einerseits und dem Hervor-ragen der Pariser Universität andererseits. Als nach der Vertreibung der Jesuiten imJahre 1764 die Universitäten ausgefordert wurden über einen allgemeinen Studienplansich zu äußern, ergab sich als gemeinsamer Wunsch aller eine Centralisation in derLeitung des öffentlichen Unterrichts (Hahn a. a. O. S. 93). Kurz nach jenem Ereignisgründete ein Cabinetsbefehl vom 3. Mai 1766 das so wichtige, für die Einheit desUnterrichts und Lehrstandes so bedeutende Institut der Concursprüfungen. Die Ein-führung öffentlicher Preisvertheilungen an die Schüler, die hernach eine so große Be-deutung in dem öffentlichen Unterrichtswesen in Frankreich erlangt hat, datirt vomJahr 1744 (Hahn S. 92).

4) Wenn endlich in der napoleonischen Schöpfung die Zusammengehörigkeit desUnterrichts und der Erziehung der Jugend nach allen Theilen unter der Formeiner Corporation aufgefaßt wird, so kann auch dieser Gedanke angesichts dervielen geistlichen und weltlichen Corporationen, deren Anschauung dem Zögling desvorigen Jahrhunderts noch so nahe lag, keineswegs befremden, wenn man auch zugebenmuß, daß es etwas überraschendes hat, den gesammten Lehrstand sammt allen Lehran-stalten von den untersten Stufen bis zum Gipfel als eine geschlossene Corporation auf-gefaßt zu sehen. Wie stark die geistlichen Corporationen noch in der Erinnerungdes Schöpfers dieser Einrichtung vertreten waren, beweist schon das Schwanken überden Cölibat der Lehrer, wie es in den Bestimmungen von 1802 und 1808 zu Tagetritt (wovon unten weiter die Rede sein muß), weiter aber kommt noch dazu, daß dieGlieder dieser Corporation gewiße Privilegien genießen, ein bestimmtes Costüm haben,einer eigenen strengen Disciplin unterworfen sind, daß ihr Haupt den TitelGroß-meister" führt; das sind doch alles Reminiscenzen an die Corporationen der vorrevo-lutionären Zeit.

Diese leitenden Gedanken, die schon in dem Frankreich vor der Revolution ganzanalog mit der Entwicklung der politischen Anschauungen sich gebildet und festgesetzthatten,*) haben sich zum größeren Theil auch unter den Wandlungen behauptet, welcheWährend der 10 ersten Jahre der Revolution auf diesem Gebiete statt fanden. Zwardie Idee, eine geschlossene Körperschaft mit gewißen Privilegien und Verpflichtungenzum Träger des Unterrichts und der Bildung zu machen, lag den uivellirenden Ten-denzen dieser Zeit ferne. Auch unterscheiden sich die Bestrebungen dieser Zeit wesentlichvon den Ansichten, welche vorher und unmittelbar nachher Geltung hatten, durch dieRichtung auf Verallgemeinerung der Bildung, durch das Hereinziehen der niederenVolksclassen in die Kreise des Unterrichts, durch die Absicht die Theilnahme zu forcirenund durch Unentgeltlichkeit für alle Bürger zum Gemeingut zu machen. Aber dasPrincip des Staatsmonopols und der Centralisation haben auch die Männer der Con-stituante, der Legislative, des Convents und des Directoriums festgehalten. Ja imConvent hat Michel Lepelletier in seinem Entwurf das Recht des Staats in der Weise

*) Man kann zum vollständigen Verständnis der jetzigen Institutionen nicht früh und nicht-oft genug auf die alten zurückgehen. Hahn a. a. O. S. 33S.