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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Nachschreiben.

Napoleon.

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gehalten wird, nur die Hauptgedanken aufzeichnen kann, so lange er noch nicht die ge-hörige Uebung und Gewandtheit hat. Für die Schulzwecke wird nun allerdings diese Art' von Nachschreiben in der Regel genügen, ja sogar vorzuziehen sein; aber schon in undnoch mehr außerhalb der Schule, namentlich auf der Universität, gibt es Fälle, wo einVortrag in größerer Ausdehnung, vielleicht wörtlich nachgeschrieben werden soll. Diesist nun bei gewöhnlicher Schrift kaum oder nur bei größter Fertigkeit und den stärkstenAbkürzungen möglich. Wollte sich aber der Redner dem nachschreibenden Zuhörer an-passen, so müßte er in den Dictirton verfallen, wodurch nicht nur die eigenthümlichenVorzüge des mündlichen Vortrags vor dem gedruckten verloren gierigen, sondern auchein unverhältnismäßiger Zeitaufwand nöthig würde. Daher läge der Gedanke an denGebrauch der Stenographie auch in den Gymnasien nicht ferne; wir müssen aber dieEntscheidung darüber dem besonderen Artikel Stenographie überlassen und auf diesenverweisen. Wildermuth.

Nachsicht, s. Erzieher.

NachsÜM, s. Schulstrafen.

Nägeli, s. Gesang.

Nahrung, s. Körperliche Erziehung, vgl. Abneigung S. 20.

Napoleon I. Dieser große Zuchtmeister der europäischen Menschheit hat auchauf dem Gebiete des Erziehungs- und Unterrichtswesens durch eine eigenthümlicheSchöpfung seinem Namen ein Denkmal gesetzt. Wir meinen die Organisation desUnterrichts und der Erziehung in dem Kaiserreich, welche den Namen der Universi-tät von Frankreich trägt und in dem Gesetz von 1806 und den kaiserlichen Ver-ordnungen von 1808 und 1811 niedergelegt ist.*) Diese Einrichtung hat dem höherenUnterricht in Frankreich bis heute noch ein bestimmtes Gepräge erhalten. Sie istübrigens weder vollständig schon darum nicht, weil sie das Bolksschulwesen kaumberührt**) noch ist sie so neu und originellaus des Donnerers Haupt entsprossen",Wie man gerne anzunehmen geneigt ist. Denn wie es sich auch verhalten mag mitder Bemerkung bei Hahn (Unterrichtswesen in Frankreich S. 132), Napoleon habeden ersten Gedanken zur Stiftung der Universität aus Turin, aus der Anschauung derim Jahr 1771 dort gestifteten Universität mitgebracht: die wesentlichen Gedanken, diedieser Organisation zu Grunde liegen, sind längst vor Napoleon in Frankreich geläufigund eingebürgert gewesen. Das Verdienst Napoleons besteht nur darin, daß er dasChaotische geordnet, das Zerstreute zusammengefaßt, seine Gedanken in einer Grund-anschauung verkörpert und dieser durch eine praktische Organisation Leben einge-haucht hat.

Als diese leitenden Gedanken erscheinen folgende:

1) Der Unterricht und die Erziehung (wobei freilich von der Volksschule

abgesehen wurde) ist eine Angelegenheit des Staats und der weltlichen

Gewalt. Dieser Grundsatz, der in Frankreich seit den Zeiten der Valois vornehmlich

in der Stellung der Universität in ihrem Verhältnis zur päpstlichen und zur königlichenGewalt zur Geltung gelangt war, erhielt unter Ludwig XIV. eine solche Ausdehnung,daß die königliche Aufsicht auch eine genaue Controlle über den theologischen Unterrichtführte und alle öffentlichen Schulen, auch die von geistlichen Orden und Congregationengegründeten und geleiteten, von königlicher Erlaubnis und Beaufsichtigung abhängigwaren (s. bei Hahn a. a. O. S. 46. 6973).

2) Das Monopol dieses Unterrichts haben die Universitäten, so fern

») Moniteur 7. Mai 1806 Nr. 127, S. 644 und Moniteur 19. März 1808 Nr. 79, S. SOS ff.das Datum des Gesetzes ist der 10. Mai 1806, der I. Verordnung 17. März 1808, der 2.

IS. Nov. 1811. (Moniteur Nr. 321 S. 1223.)

**) Erst unter der Juliusdynastie 28. Juni 1833 erschien ein Gesetz über den Primärun-terricht.