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Nachschreiben.
wirklich ein geistiges Ferment werde, welches Alt und Jung in religiöser wie in intel-lectucller Beziehung wohlthätig beleben könnte. Durch die öffentliche Beurtheilung derschriftlichen Arbeiten in der Schule, durch die verschiedenen Berichtigungen und Erläu-terungen, die sich von selbst anreihen würden, durch die Fragen, die gelegenheitlich analle gestellt werden können, welche die Kirche besucht haben, müßten die Schüler ins-gesammt nicht nur an religiöser Erkenntnis und Einsicht gewinnen, sondern allmählichauch lernen, auf was man vorzugsweise zu achten hat, um einen öffentlichen Vortragüberhaupt mit Nutzen anzuhören. Auch dürfte man erwarten, daß der natürliche Wett-eifer, der bei gehöriger Leitung dieser schriftlichen Hebungen nicht ausbleiben könnte, beiSchülern, welchen sie nicht zur Obliegenheit gemacht worden sind, die Lust zu freiwil-ligen Versuchen erwecken würde. Der Werth, den diese in kurzen Fristen regelmäßigwiederkehrenden Arbeiten auch für die stilistische Ausbildung der Schüler haben müßen, istnicht gering anzuschlagen. Freilich müßte dabei vorausgesetzt werden, daß dann derSonntag, der durch solche Uebungen gehörig und in würdiger Weise ausgefüllt wäre,nicht durch anderweitige Schulaufgaben belastet und überbürdet sei.
Zum eigentlichen Nachschreiben in der Schule selbst wird erst im letzten oder höch-stens in den zwei letzten Jahren der Obergymnasien und anderer parallelen An-stalten Gelegenheit gegeben und Geschick und Fähigkeit erwartet werden dürfen. DieSchüler sind nun der Zeit nahe, wo sie auf die Universität übergehen und so muß sichauch die ganze Unterrichtsweise allmählich derjenigen anzunähern suchen, welche bei demakademischen Studium herrschend ist. Die Gymnasisten sollen daher jetzt lernen, längeremündliche Borträge mit anhaltender Aufmerksamkeit anzuhören, die leitenden Gedankenschnell hcrauszufinden und ihre Begründung und Entwicklung rasch aufzufassen; siemüßen sich üben, den mitgetheilten Stoff in gedrängter Form unmittelbar wiederzugebenund dann selbständig zu verarbeiten. Aber es ist unerläßlich, daß diesen Uebungen nichtnur eine eingehende Anleitung voraus und zur Seite gehe, sondern auch, daß sie derLehrer beständig überwache. Das letztere kann einfach dadurch erreicht werden, daß ersich am Anfang einer Lection bald von diesem, bald von jenem Schüler das Manuskriptaus der vorhergehenden vorlesen läßt und es beurtheilt, dabei namentlich hervorhebt,wenn Wesentliches ausgelassen und Unwesentliches dafür ausgenommen, wenn etwasschief oder ganz falsch aufgefaßt worden ist u. dgl. Dieses Geschäft ist zugleich einehöchst nützliche und nothwendige Schulrepetition und darf deshalb nicht als Zeitver-schwendung angesehen werden. Zuweilen wird es auch zweckmäßig sein, daß der Lehrervon sämmtlichen Nachschreibheften der Schüler Einsicht nimmt, um wenigstens im all-gemeinen Form und Inhalt unmittelbar zu überwachen. Zu diesen Uebungen im Auf-fassen und Nachschreiben mündlicher Vorträge können namentlich die historischen Fächer,Einleitungen in die zu lesenden Schriftsteller, Erklärungen derselben, auch philosophischeLehrgegenstände, wo sie auf Gymnasien Vorkommen, benützt werden.*) Haben dieSchüler über diese Fächer ein Buch in der Hand, so ist es in ihrem Interesse, das ineiner Lection zu behandelnde Pensum zuerst darin durchzugehen, und dann nur dasnachzuschreiben, was das Buch nicht enthält, eine Uebung, die wieder ihren besonderenWerth hat»
Es wäre nun noch die Frage zu beantworten, welcher Schrift sich die Schülerbeim Nachschreiben bedienen sollen, ob der gewöhnlichen oder der stenographischen. Ausdem Gebrauch der ersteren entsteht meistens der große Nachtheil, daß die Handschriftoft bis zur Unleserlichkeit dadurch verdorben wird. Dazu kommt noch, daß der Schüler,wenn der Vortrag im Tempo der gewöhnlichen Rede oder sogar mit rhetorischem Fluß
*) Wenn es sich nur darum handelt, daß die Schüler in den genannten Fächern sich zurUnterstützung des Gedächtnisses die Hauptpuncte dessen, was sie zu lernen haben, während desUnterrichts notiren, so kann nach meiner Ansicht die Anleitung dazu schon in den unteren Classewdes Obergymnastums (in II) beginnen. Krüger, Braunschw. Prgr. 1848 S, 17. Schmid.