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den die einzelnen Particularrechte, u. allgemeine,für das ganze Land gütige Bestimmungen tratenan ihre Stelle; der öffentliche Unterricht ging ansden Händen der Kirchen- u. Ortsgemeinden indie des Staates über, ebenso wurde das Verkehrs-wesen, Posten, Münze, Maß u. Gewicht nach all-gemeinen gesammtstaatlichen Normen regulirt.Diese im Ganzen segensreiche Tendenz, demlockeren Zusammenhalte der einzelnen Glieder desStaates größere Festigkeit zu geben, hatte aber,auf alle Elemente des Staatslebens ausgedehnt,ihre Mängel u. Übelstände im Gefolge. Der Staatfaßte seine Aufgabe zu weit u. überhäufte sich mitSorgen, die er ehedem selbständigen Organenüberlassen oder mit ihnen getheilt hatte. Mit derEntwickelung des konstitutionellen Staatswesensans dem europäischen Continent trat daher demC-ssyüem die deccntralisirende Tendenz entgegen,ohne daß darum die Fortschritte der C. in ge-wissen Zweigen des staatlichen Organismus ge-hemmt wurden. Theilweise ergab sich dies alsnatürliche Folge der neuzeitlichen Verkehrsverbes-sernngcu, wodurch, was früher ein ansehnlichesReich war, vielfach zur Bedeutung einer bloßenProvinz herabsank. Gleichwol hat das Verlangennach Decentralisation noch vielfach seine volle Be-rechtigung. Die Ansicht brach sich Bahn, daß dieConcentration der Kräfte des Staates in denHänden der Regierung nur in so fern von Werthsei, als sie auf organischem, nicht auf mechani-schem Wege sich bewerkstelligen lasse, und daß eszum Gedeihen des Gemeinwohls darauf ankomme,das richtige Maß für den Spielraum zu treffen,innerhalb dessen der Staat den legislatorischen u.administrativen Organen, sowie der Privatthätig-keit ein selbständiges Leben gestatten müsse. Manunterscheidet zwischen politischer und admini-strativer oder zwischen legislatorischer u. Ver-waltnngs-C. Bei beiden ist das centralisirendeBestreben gerechtfertigt in allen Punkten, welcherein staatlicher Natur sind u. die- Gesammtheit derStaatsangehörigen betreffen, so bei der Vertret-ung des Staates anderen Staaten gegenüber, wodas Staatsoberhaupt als Personification des Staa-tes erscheint, bei der Organisation des Militär-,des Zoll- und Steuerwesens und bei der Rechts-gesetzgebung und Rechtspflege; dagegen hat dasSystem des Decentralisirens dort seine Berechtig-ung, wo das Staatsinteresse nicht unmittelbar be-theiligt ist, vielmehr ausschließlich oder doch inerster Linie die Interessen gewisser Kreise derBevölkerung in Betracht kommen. Hier wirkt dielocale Thätigkeit, vom Staate controlirt, oder dieMaßregeln desselben unterstützend, mit besseremErfolge, als die der besoldeten Beamten, welchekein persönliches Interesse an der Wahrnehmungdessen haben, was dem Wohl des engeren Krei-ses dient. Man hat dem C-ssYstem, dasselbe mitdem Realsystem identificirend, auch das Pro-vinzialsystem gegenübergcstellt; alsdann be-deutet cs die Vertheilung der ministeriellen Thä-tigkeit nach den einzelnen Ressorts, nicht nachProvinzen. Die Unzweckmäßigkeit der letzterenEinrichtung ist jetzt allgemein anerkannt; dennocherheischt bei Staaten, die aus ungleichartigen Be-standtheilen zusammengesetzt sind, die Praxis oft
Ccntralprolimzeir.
eine abgesonderte Verwaltung einzelner Landes-theile, so namentlich Colonien, die, von dem Mut-terlande abgesondert, eine eigenthümliche staatlicheEntwickelung genommen haben. In diesem Fallemuß der Statthalter ausgedehntere Regierungs-befugnisse erhalten u. darf nur in sehr wesent-lichen Fragen von der Autorität der Central-regiernng abhängig sein. S. auch den Art. De-centralisation, Selbstverwaltung u. Föderativsystem.
Grotefend.»
Centralkraft, s. u. Centralbewcgung.
Ccntralorgan, Organ, welches für ander!von gleicher Function der Haupttheil ist, wie dasHerz für das Gefäßsystem, Gehirn u. Rückenmarkfür das Nervensystem.
Centralposition, so v. w. Centralstellung.
Centralprojektion wird diejenige Projekt!«genannt, bei welcher sämmtliche projicirendenLinien in einem Punkte, z. B. im Auge des Be-schauers, znsammenlaufend gedacht werden; wenndie Projectionsfläche eine Ebene ist, so führt dieC. den Namen der reinen Perspective, auf Kugelnangewendet heißt sie stereographische Projektion.
Centralprovinzen, ostindische (ventral-kroviuoes), einer der großen Verwaltungsbezirkedes Anglo-Jndischen Reiches, u. 18—24° n. Br.u. 77—86° ö. L.; begrenzt im W. von den cen-tral-indischen Tributarstaaten, im N. von diesenu. der Präsidentschaft Bengalen, im O. von die-sen n. Distrikten von Madras, im S. von dem !Gebiete der Nizam u. Berar; gegen 300,000 sisijkm; >8,201,519 Ew., zu drei Viertheilen Hindu; der ^Rest gehört hauptsächlich zu den Gond (s. d.) den )Ureinwohnern, Mohammedanern (über 200,000),wenigen Christen und A. Die Provinz wurde1861 aus dem 1854 einverleibten Staate Nagpur,den Narbadda-Ländern u. Sahgur, Sambalpnru. kleinen Fürstenthümern, welche theils zu den - ;NWProvinzen u. Bengalen gehört hatten, theilS ^ ^noch nicht organisiert waren, gebildet. Sie zerfälltin die Divisionen Tschattisgurh, Dschabalpm,Nagpur, Narbadda u. Upper-Godavary u. Nzum größten Theil direktes englisches Gebiet;
15 kleine indische Fürsten, vornehmlich in derDivision Tschattisgurh, sind darin einverleibt miteiner Bevölkerung von über 1 Million. DerHauptort u. Sitz des obersten Verwaltungsbeam-ten (Chief-Commissioner) ist Nagpur, ein Deputh-Commiffioner ist der Godavary-Division vorge-setzt. Das Land ist zum größten Theil das alteGondwana (Gondawana, s. d.), mit einer star-ken Urbevölkerung, die am meisten dem Einflüsseder arischen Hindu widerstand. Nach Wechsel- §vollen Schicksalen (s. u. Indien u. Nagpur) im ^Laufe dieses Jahrh. ganz in die Hände der Eng-länder gefallen, zeigt die Centralprovinz mehreresich wesentlich durch natürliche Beschaffenheit un-terscheidende Theile, bewohnt von Völkerschaften ver- fschiedener Abstammung u. Sprache. Sie wird durch sdas im S. der Narbadda von O. nach W. streichende sSatpura-Gebirg in zwei Abtheilungen geschieden, Sin den von den Ausläufern des Vindhja eingehüllten ßhügeligen NW. (Sahgur), an den sich südl. daS Zreiche Thal der Narbadda u. die theils bergigen lu. rauhen (Mandla), theils fruchtbaren (Baitul) jsDistrikte der Satpura-Kette anschließen, u. in den L