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Central-City -
zwei besondere Kräfte zu denken hat, daß viel-mehr diese Ausdrücke mir die abgekürzten Bezeich-nungen für zwei besondere Wirkungsweisen derlebendigen Kraft der in C. begriffenen Masse sind,u. daß diese Bewegung lediglich resultirt a) ansder Richtung u. Geschwindigkeit, welche der Kör-per in jedem Augenblicke besitzt u. welche derselbevermöge des Trägheitsgesetzes beizubehalten strebt,n. b) aus der andauernden Wirkung der Centri-petalkraft, die den Körper fortwährend aus seinerjeweiligen Bewegungsrichtung ablenkt. Als Beispieleiner C. nennen wir zunächst die Bewegung derPlaneten um die Sonne. Die hierbei wirksameCentripetalkraft ist die Gravitation, die zwischen derSonne u. den Planeten wirkende Anziehung, derenStärke dem Quadrat des Abstandes umgekehrtproportional ist (d. h. ein u. derselbe Planetwürde im doppelten Abstande von der Sonne miteiner 4mal, im Sfachen Abstande mit einer 9malgeringeren Kraft angezogen werden); bei einerso beschaffenen Centralkraft ist die Bahn einKegelschnitt, u. zwar bei den Planeten (wie Kep-^ ler nachgewiesen hat) eine Ellipse, in deren einem> Brennpunkte die Sonne steht. Ähnliches gilt voni der Bewegung des Mondes um die Erde, über-haupt der Trabanten u. der Planeten (Nähereshierüber s. u. Keplersche Gesetze). Auch die Be-wegung eines schweren Körpers, der mittels einerSchnur um einen festen Punkt herumgeschwungenwird, ist eine C., u. zwar eine kreisförmige; dieCentralkrast ist die Festigkeit der Schnur, d. h. dieKraft, mit welcher die Theilchen derselben einanderanzieh en.
Für jede C. gilt das Gesetz, daß der Leitstrahl(Laäins vootor), d. h. die gerade Verbindungs-linie des sich bewegenden Körpers mit dem Cen-ttalpunkt, in gleichen Zeiten gleiche Flächenränmedurchläuft; die Planeten, welche Ellipsen beschrei-ben, in deren einem Brennpunkte die Sonnesteht, bewegen sich also in ihrer Bahn um sorascher vorwärts, je näher sie der Sonne sind;
> dagegen bewegt sich ein Körper, der in kreisför-miger C. begriffen u. vom Centralpunkte überallgleich weit entfernt ist, in jedem Punkte seinerBahn gleich schnell. Auch die Wnrsbewegung iststreng genommen eine Form der C., da die Ab-lenkung, welche ein (seitwärts) geworfener Körpererfahrt, durch die Schwere, also durch eine Kraftbewirkt wird, welche denselben stets nach demsel-ben Punkte, dem Mittelpunkte der Erde, hinzieht.Da indessen die Richtungen der Schwerkraft inden verschiedenen Punkten der Wurfbahn ohnemerklichen Fehler als unter sich parallel betrachtetwerden können, so pflegt man die Wurfbewegungals eine besondere Bewegnngsform zu betrachtenU. für sich zu behandeln. Wimm-naucr Ll.
Central-City, Hanptsitz des Gilpin Conntvim nordamerikanischen Unionsterritorium Colorado,
^ u. 89° 85' n. B. u. 105" 40' w. L.; Goldreqion;MO Ew.
Centraleommisfron, eine Commission, welchezur Leitung einer Angelegenheit für das ganzeLand bestellt ist, die Berichte aller Behörden darüberempfängt n. über dieselben entscheidet.
! Ceutralfeuer, die noch feuerflüssige Materiedes Erdinnern, auf welche die Thätigkeit der Vul-Pierers Universal-Eonversations-Lexikon. 6. Aust. I
- Ccntralisation.
cane, das Auftreten heißer Quellen und die stei-gende Temperatur (daher Centralwärme) in zu-nehmenden Tiefen hinzuweisen scheinen. Ans derTemperaturzunahme, die man in Schächten beob-achtet, läßt sich berechnen, in welchen Tiefen mandie Heimath der flüssigen Erdmasse zu suchen hat;man gelangt auf diese Weise zu dem Resultat, daßin wenigstens 9 geogr. M. Entfernung von der Erd-oberfläche das C. noch thätig, die Gebirgsmassenalso noch im feuerflüssigcn Zustande seien; doch istdiese Ansicht neuerdings von bedeutenden Autori-täten bestritten worden. Lehmann."
Centralgewnlt, 1) in föderirten Staaten dieoberste, Allen gemeinsame Staatsbehörde, welcheim Namen der Consöderation Souveränetätsrechteausübt. 2 ) Die Deutsche Centralgewalt, eine imI. 1848 von der Deutschen Nationalversammlungin Frankfurt a. M. geschaffene Regierungsgewalt,welche bis zur Vollendung der Reichsverfassungdie Executive des in der Bildung begriffenenDeutschen Bundesstaates ansüben sollte; bestandnur bis zum Mai 1849; s. Deutscher Bund.
Centralindischer Agcntnrbezirk (Lsntral-Inäis, LAsnozY ist die administrative Zusammen-fassung von einer Anzahl im inneren Indien, südl.von Radschpntana, östl. von Bombay liegenderindischer Fürstenthümer, deren Fürsten, unter diedirecte Oberaufsicht des General-Gouverneurs vonCalcutta gestellt, durch britische, dort an ihrenHöfen stationirte Agenten (meist höhere Offiziere)in ihrer Regierung controlirt u. zur Einhaltungihrer Pflichten gegen die Briten angehalten wer-den. Die 9 Agenturbezirke sind Jndore mit demobersten Agenten, das Gebiet des MahrattenfürsteuHolkar; Gwalior, das Gebiet des Mahratten Sind-hia; Bhopal, die Herrschaft der Fürstinnen, mitdem Titel Begum; Bundelkund; eine Reihe kleinerFürstenthümer; Bhagelkand; WMalwa; Bhopawaroder der District der Bhil; Maunpur und Guna.Die bedeutendsten dieser Staaten sind Gwalior,Jndore u. Bhopal, deren Gebiete unter einzelneAgenten vertheilt sind; an sie schließt sich eine großeAnzahl kleiner Va;allenstaaten (Dschaghire, Tha-kur), deren Häuptlinge, größtentheils im Laufe derGeschichte in erblichen Besitz ihrer Stellen gekom-mene Beamte, theils in einem gewissen Abhän-gigkeitsverhältniß zu einheimischen Fürsten stehen,theils direct die Oberherrlichkeit der Engländer an-erkennen. Die Bevölkerung des ganzen Gebietesbeträgt gegen 6H Millionen. (Näheres s. die ein-zelnen Staaten u. Indien.) Thieremann.
Centralisatiou, die enge Verbindung deräußeren Theile eines Ganzen mit dem ihnen ge-meinsamen Mittelpunkte, hauptsächlich im poli-tischen Sinne von dem Bestreben des Staatesgebräuchlich, die Regierung in allen ihren Thei-len zu concentrircn. Dem C-ssystem steht dasDecentralisations- oder Föderativsystemgegenüber, bei welchem einzelnen Provinzen, Ge-meinden, Corporativnen, Uuterbehörden u. Beam-ten eine größere oder geringere Selbständigkeit u.Unabhängigkeit vom Staatsganzen zuerkannt wird.Im 18. Jahrh., wo der Proceß der Umbildung desmittelalterlichen in den modernen Staat rascher vor-wärts ging, zeigt sich im Allgemeinen ein auffallen-des Vorwiegen derC. Inder Gesetzgebung schwan-
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