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Canccllaria — Cancrm.
züchtigem Charakter, daß er von der Polizeiöfter, leider ohne nachhaltige Wirkung, verbotenwurde. Die den Tanz Ausführenden nennt manCancaneur u. Cancaneuse, die Ausführungselbst cancaniren.
Cancellarra (mittellat.), 1) (Chancellerie) inFrankreich Ort im königl. Palaste zur Aufbewahr-nung königl. Staatspapiere. 2) So v. w. Kanzlei.3) In Rom die Wohnung des Cardinalvicekanz-lers; s. Rom (n. Geogr.).
Canccllariat, 1) die Würde des Kanzlers.2) Die Expedition einer Kanzlei.
Canccllartus, im Mittelalter 1) an dem Gitter(Eaueelti), hinter welchem der Richter Rechtsprach, stehende Person, Thürsteher, Kanzleidiener.2) Gerichtsschreiber, woher das neue Wort Kanzlistkommt.
esnoolli (lat.), 1) die einen gewissen Raumabschließenden Schranken. Daher 2) in den ältestenKirchen die Gitterwand, welche den hohen Chorvon dem Unterchor trennte. Vorn an den Cancellenwar der erhöhte Sitz für den Bischof (das Bema),von wo aus derselbe zuweilen zur Gemeinde sprachu. der Presbyter die Predigt hielt. Daher kommtLas Wort Kanzel. In der Griechischen Kirche hatdiese Gitterwand sich bis jetzt als Jkonoklast er-halten. 3) Das Gitter in Gerichtshöfen; s. Can-cellarius.
Lsnoer (lat.), 1) bei Anne alle krebsartigenThiere. 2) Jetzt gewisse Bogenkrabben, zumaldie Gattung Taschenkrebs. 3) (Med.) S. Krebs;auch 4) Mark- u. Blutschwamm. L. uguatious,s. Wasserkrebs.
Cancion, lyrische Reimversart der Spanier,meist 12 trochäische Verse, deren 4 erste und 4letzte, gewöhnlich jedoch mit Variationen auf denGrundreim, übereintreffen, u. wo die 4 letztenmeist eine zarte Auflösung des in den 4 erstenentsponnenen, in den 4 mittleren in eine ver-änderte Wendung gebrachten Gedankens enthalten;auch im Deutschen nachgebildet von Fried, vonSchlegel („Wie so innig, möcht' ich sagen", indessen Abendröthe), Riemer und Paul Heyse indessen Spanischem Liederbuch; daher Cancionero,portugiesisch Cancioneiro, ursprünglich eineSammlung lyrischer Gedichte, welche von denDichtervereinen an den Höfen der PyrenäischenHalbinsel verfaßt waren; dann Sammlung vonlyrischen, kunstgerechten Gedichten eines od. meh-rerer Dichter, im Gegensätze von Romancero; s. u.Portugiesische Literatur u. Spanische Literatur.
Cancrin, Name einer deutschen Familie,die ihren Namen Krebs in C. übersetzt hatte.1) Franz Ludwig, russ. Salinendirector, geb.1738 in Kurhessen; stand anfangs in Diensten desErbprinzen von Hessen, nachmaligen Kurfürsten,leitete in Kurhessen als Oberkammerrath das Salz-,Berg- u. Münzweseu u. die Wasserbauten, bisihn der Markgraf von Ansbach 1783 zum Re-gierungsdirector in der Grafschaft Sayn machte,von wo aus ihn schon 1782 Katharina II. zurDirection der Salzwerke zu Staraja-Russa imruss. Gouvernement Nowgorod berief; er starbdaselbst 1816. Seinen Ruf als Schriftsteller imSatinenfache erwarb er sich hauptsächlich durchseine Grundzüge der Berg- u. Salzwerkskunde,
1773—1791, 13 Bde., denen noch verschiedeneSchriften auf diesem Gebiete folgten. 2) GrafGeorg, Sohn des Vor., russ. General der In-fanterie u. Finanzminister, geb. 8. Dec. 1774 zuHanau in Kurhessen; studirte Staatswissenschaftenu. wurde 1795 anhalt-bernburgischer Regierungs-rath, folgte aber 1796 seinem Vater nach Ruß-land, wo er erst 1796—99 dessen Assistent beimSalzwerksdirectorium zu Staraja-Russa, 1800russischer Collegienrath in der Abtheilung für dieReichsökonomie u. 1805 Staatsrath u. Inspektorder deutschen Colonien im Petersburger Gouver-nement wurde. Infolge einer Schrift über dieVerpflegung der Truppen wurde er 1811 wirk-licher Staatsrath im Kriegsdepartement undAdjunkt des Generalproviantmeisters und 1812Generalmajor u. Generalintendant der WArmee,mit der er nach Deutschland ging. 1813 erfolgteseine Ernennung zum Generalintendanten dersämmtlichen aktiven Armeecorps u. nach der Rück-kehr der Truppen seine Zuziehung zu den Ver-handlungen mit Frankreich wegen der sogenanntenMontirungsentschädigung von 30 Will. Fcs. Fürden dabei erzielten Erfolg wurde er 1815 Gene ck-lieutenant, zugleich aber auch durch die Jntriguender ihm neidischen allrussischen Partei in eineUntersuchung wegen angeblicher Unterschleise ver-wickelt, wogegen er sich übrigens glänzend recht-fertigte; gleichwol nahm er 1820 seine Entlastung,wurde aber schon im folgenden Jahre vom Kaiserzum wirklichen Mitglieds des Reichsrathes n. 1823zur Übernahme des Finanzministeriums berufen.21 Jahre verwaltete er Rußlands Finanzen, diedurch die Kriege u. Mißgriffe seiner Vorgängersich in vollständig zerrüttetem Zustande befanden.Privatcredit u. Privatarbeit wurden zu Gunstendes Staatscredits u. der industriellen Staatsunter-nehmungen geschwächt u. entweichet, auf Staats-kosten Fabriken angelegt u. durch strenge Durch-führung des Prohibitivsystems die industriellen Er-zeugnisse des Auslandes ferngehalten, so daß, daalle Concurrenz beseitigt war, diese Fabriken reus-siren mußten. Aber dieses den Lehren der politi-schen Ökonomie zuwiderlaufende System bot seinenGegnern, die den Einfluß C-s mit mißgünstigenBlicken wachsen sahen, mannigfach Gelegenheit zuAngriffen, welche indeß fruchtlos blieben, bis C.1844 aus wiederholtes Ansuchen seine Entlastungerhielt, jedoch unter der Bedingung, daß er alsReichsrath auch ferner an der Staatsverwaltungtheilnehme. Nachdem C. den Sommer 1844 inDeutschland und den Winter in Paris zugebracht,starb er bald nach seiner Rückkehr nach Rußlandauf seinem Landsitze bei Pawlowsk, 22. Sept. 1845.Aus seiner Ehe mit Fräul. Murawjew entstamm-ten 4 Söhne u. 2 Töchter: Der zweite Sohn, GrafValerian, leistete als Oberst eines Dragoner-regiments in den Krimfeldzügen 1854—55 vor-zügliche Dienste; er starb 10. Nov. 1861 alsGeneralmajor u. Gcneralcommiffär im Kriegs-ministerium. Von den Werken des Grafen C. 2)sind zu erwähnen: Die Verpflegung der Truppen,1811; Über die Militärökonomie im Frieden undKriege, 1822, 3 Bde.; Weltreichthum, National-reichthum u. Staatswirthschast, 1821; Die Öko-nomie der menschlichen Gesellschaft u. das Finanz-