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Canada (Geogr. u. Statist.).
Einfuhr Ausfuhrin 10S0 Doll.
Frankreich. 1869 102
Deutschland. 937 36
Spanien. 130 25
Holland. 194 6
Belgien. 204 61
SAinerika. 81 671
China u. Japan. 387 —
u. s. w. Die Artikel der Einfuhr bestanden in ersterLinie ans Kleiderstoffen (n. Kleidern). Messerwaa-ren, Zucker. Porzellan, Leder, dann aus gröberenEisen- n. Kupferwaaren, sowie Maschinerie. Beider Ausfuhr nimmt das Holz die erste Stelle ein(etwa steigert sich jährlich um 2 Mill. Doll.),dannn folgt Getreide, Butter, Käse (zusammen H),sodann Fische u. Crustaceen (^), Pelzwerk, „Fleisch,Häute, Kupfer. Baumrinde, Pottasche, Öl, Öl-kuchen rc. Die Eingangszölle beliefen sich auf13,045,493 Doll.; davon entfielen auf die Pro-vinzen: Quebec 47,gt pCt., Öntario 29,g« pCt.,Neu-Schottland 10,25 pCt., Neu-Brannschweig 7,7gpCt., Britisch-Colnmbia 2,gg pCt., Manitoba O.ggpCt. Der Schiffsverkehr ergab a) seewärts:eingelaufen 10,358 mit 2,989,793 Tons,
ausgelaufen 9898 „ 2,956,911 „
b) auf den Binnenseen:
eingelaufen 17,436 mit 3,582,148 Tons,
ansgelaufen 16.233 ,. 3,279,308 „
Von den Seeschiffen gehörten 81 pCt. u. von denSchiffen der Binnenseen 60 pCt. der britischenFlagge an. Der amerikanische Zoll drückt schweraus die canadische Ausfuhr und vermehrt in denStaaten die Kosten von Speisen u. Kleidung, vonBrenn- u. Leuchtstoffen. Kanäle u. Eisenbah-nen rc. Die wichtigsten Kanäle sind: der Rideau-Kanal (von Kingston am Ontario-See nach By-town, jetzt Ottawa, am Ottawa), Welland-Kanal(vom Erie-See nach dem Ontario-See, um denNiagara zu umgehen), La-Chine-Kanal (um denSt. Louisfall zu umgehen), Grenville-Kanal (amOttawa) u. der Kanal zwischen dem Oberen-Seeu. dem Huron-Sce (zur Umgehung des St.-Mary-Falls f8aulb ob 8t. Llar^j). Die Eisenbahnenhalten mit der Entwickelung des Handels gleichenSchritt: Ende 1871 waren bereits über 4800 Amin Betrieb, u. der Vollendung nahe sind (1875)weitere 1750 km, sowie außerdem schon die Con-cessionen für additionelle 1280 Am ertheilt wurden,ganz abgesehen von der Pacific-Bahn, die allein3840 km lang sein wird. An der Börse in Lon-don werden die Actien von 6 canadischen Eisen-bahn-Gesellschaften quotirt, nämlich: Atlantic u.St. Lawrence, Grand-Trunk, Great-Western ofC., Midland of C., Northern of C., WellingtonGrey u. Bruce. Das Dominion verpflichtete sich,von 1871 ab in 10 Jahren Britisch-Colnmbia miteiner das ganze Land durchschneidenden Bahn zuversehen. Der Oanaäian ^Imanao führt 39 Eisen-bahnen im Dominion auf. Von diesen sind diefolgenden die wichtigsten: Grand-Trunk (vom Ri-viöredu Loup nach Port Huron 1276 km, Zweig-bahnen 729 km, Gesammtlänge 2205 km); Great-Western, vom Niagara bis nach Windsor am De-troit, 367 Km, mit der Guelf-Zweigbahn und derToronto-Zweigbahn, Gesammtlänge 573 km;
Nova-Scotia-Bahn, von Halifax nach Picton,237 km; European and North-American, vonSt. John an der Bai von Fundy nach Shediac.173 km; Northern-Bahn, von Toronto nach demHuron-See, 156 km; Jntercolonial-Bahn, derVollendung nahe, von Riviöre du Loup nach Truroin Neu-Schottland, 2172 km; Canada-Southern-Bahn, vom Fort Erie am Niagara nach Amherts-bnry am Detroit, 367 km; North-Shore-Bahn(1875 zu beendigen); Toronto-Grey- and Bruce-Bahn, 192 km, u. Canadian Pacific-Bahn (1881zn vollenden), vom Nipisstng-See nach Victoria inBritisch-Colnmbia, 3840 km. Die Post beför-derte 1872—73 an Briefen u. Postkarten 34H Will.,Zeitungen 25H Mill. Telegraphenstationenbestanden 1871 829; Länge des Netzes 16,121 kni;Anzahl der Depeschen 1,141,547. Mit Europa(England) ist C. durch verschiedene Dampferlinicn2—3mal wöchentlich in direkte Verbindung gesetzt(s. Halifax u. Quebec). Verfassung. Sie istder des Mutterlandes nachgebildet. Das Parla-ment setzt sich zusammen aus dem Souverän,einem Oberhause, Senat genannt, u. einem Unter-hause. Der Souverän wird durch einen General-Gouverneur (1875 Sir Frederik Temple, Grafvon Dufferin) repräsentirt, der seine Autoritätunter dem Beistände eines Rathes ausllbt, welcherden Namen führt: Husens ?riv^ lüouneil kor 6.Diese Körperschaft wird von Zeit zu Zeit durchden Generalgouverneur gewählt. Der Senat be-steht aus nicht mehr als 72 Mitgliedern, je 24für die Provinzen Ontario u. Quebec u. 12 fürjede der übrigen Provinzen. Die Senatorenwerden vom General-Gouverneur auf Lebenszeitgewählt, sowie auch der Sprecher (Präsident) desSenats von ihm ernannt wird. Das Unterhausbesteht (1875) aus 181 Mitgliedern (82 für On-tario, 65 für Quebec, 19 für Neu-Schottland u.15 für Neu-Brannschweig) u. wird auf 5 Jahregewählt. Um wahlfähig zu sein, muß man einenGrundbesitz von mindestens 5 Pfd. St. jährlichenReinertrag haben, 21 Jahre alt u. Unterthan derenglischen Krone durch Geburt oder Naturalisationsein. Wähler sind alle 21jährigen britischen Unter-thanen, die im Wahldistrict ein Eigenthum (Freehold)von mindestens 40 Shilling Reinertrag besitzen.Der General-Gouverneur beruft das Parlamentein n. hat Las Recht, es zu vertagen u. aufzu-lösen. Den Sprecher wählt dasselbe aus seinereigenen Mitte auf die Dauer der constitutionellcuPeriode. Beide Versammlungen werden jedes Jahrein Mal einberufen; jedes Mitglied derselben mußzuvor dem General-Gouverneur od. dessen Stell-vertreter den Huldigungseid leisten. Der Gouver-neur bestätigt die durch die Versammlungen ge-gangenen u. von denselben angenommenen Billsvorläufig ui sendet sie dann an den britischenStaatssekretär ein; der Krone England steht inner-halb zweier Jahre das absolute Veto zn. Jedevon den Versammlungen angenommene Bill, welchedie Rechte der Anglikanischen u. der Römisch-Ka-tholischen Kirche, die Ausübung des Gottesdienstesu. die Kronprärogative der Verleihung unbebautenLandes betrifft, muß dem britischen Parlamentvorgelegt werden. Die Bestimmung, daß alle aufdie Verhandlungen der beiden Versammlungen Be-