Buße —
organisirte hannov. Armee über, war mehrereJahre Generaladjutant des Generalgouverneurs,des Herzogs von Cambridge, und dann desKönigs Ernst August n. verließ diese Stelle erst,uni als Generalmajor das Commando der leichtenBrigade -zu übernehmen. Nachdem er später znmGenerallieutenant anfgerllckt war, wurde er 1848unter der Beförderung zum General der Infanteriein den Ruhestand versetzt. Er st. 30. Sept. 1851in Hameln.. 1) Brambach.
Buße (goth. bolm. althochd. xnor, puora,s. v. a. eommoäum, sols-tium, Trost, Herstellung,Heilung), 1) in religiöser Bedeutung das, was derMensch an Thun u. Leiden aus sich nimmt, umdadurch Sünde gut zu machen, von Sllndenschuldlos zu werden, das gestörte Verhältnis) zur Gott-heit wiederherzustellen. Die B. ist eine ganzallgemein - religionsgeschichtliche Erscheinung, derBußtrieb einHanptbeweggrund bei jedem Opfcrcnlt,das Bußwesen z. B. in der vedischen u. buddhi-stischen Religion aufs Äußerste ausgebildet. Auchdie alttestamentliche Religion forderte im Falle derGesetzesübertretung ans Unwissenheit od. Schwach-heit als B. ein sogen. Sünd- oder Schnldopfer,von Sündenbekenntniß begleitet, eine Forderung,die der Prophetismus vergeistigte, indem er vorAllem ans Reue des Herzens n. neues Rechtthundrang, während das spätere Jndenthum ans dieÄußerungen der B. durch Fasten, Kleidcrzerreißen,Anziehen von Säcken, in Asche sitzen, sich mitAsche bestreuen das Hauptgewicht legte. DieForderungen Christi gingen principiell auf jenerein innerliche, sittlich-geistige B., wie sie schondie Propheten wollten (Llotanoia, Sinnesänder-ung). Das Verhältniß zu Gott wird hergestelltdurch reuige Umkehr zu ihm als Vater, das zumNächsten durch Abbitte, Schadenersatz. Die ur-christliche Kirche betonte aber daneben auch nament-lich das Verhältniß der Christen zur Gemeinde.Matth. 18, 15 zeigt, wie Sünden der Christenauch als Störungen des Gemeindelebens betrachtetu. behandelt, womöglich durch Vorhalten an denSünder u. dessen dadurch bewirkte Umkehr oderAusschließung desselben ausgeglichen wurden. Wiedie Apostel dabei durch kräftigste Bedrohung aufdie Gemüther wirkten, zeigt 1. Cor. 5, 5, u. wieman ihnen die Macht, auch durch Strafwunderauszuschließen, zutraute, Apostclgesch. 5. 1. Tim.1, 20. Diese kirchliche Seite der B. muß manim Auge behalten, um zu verstehen, wie diespätere Katholische Kirche aus der B. einen reinkirchlichen Act machte. Die Lehre der KatholischenKirche ((tone. strick. 8ss»io XIV.) ist nämlich, dieB. sei ein Sacrament, die heil. Handlung, durchwelche die nach der Taufe Gefallenen der Gnadeder Rechtfertigung, welche sie in der Taufe em-pfangen, aber durch Sünden verloren haben,wieder theilhastig werden. Die Form des Sacra-ments ist die Absolution des Priesters, die Materiesind die Acte des Büßenden, Zerknirschung, Beichte(als Ohrenbeichte), Genugthnung (Lurch guteWerke wie Beten, Fasten, Almosen n. s. f.). DerProtestantismus brachte wieder den Unterschiedzum Bewußtsein, aus dessen Verwischung dasmittelalterliche Bußsacrameut hervorgiug, denUnterschied zwischen B. vor Gott und vor der
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Kirche. Zur B. gehört nur Reue n. Glauben,die Abwendung des Willens vom Bösen im Ge-fühl der Schuld, die vertrauensvolle Umkehr zuGott in Hoffnung gnädiger Vergebung. Die Kirchehat nur die Bedeutung, daß in ihr das Evange-lium dargeboten wird zu gläubiger Annahme,Specielle Beichte u. specielle Absolution gehörenganz ins Gebiet der Seelsorge, die dem einzelnendessen Bedürftigen znm Seelenfrieden helfen soll.Der Pietismus hat die Lehre des Protestantismusvon der B. dahin verschärft, daß er keine Heils-gewißheit gelten läßt, die nicht auf dem Wegeeines deutlich znm Bewußtsein gekommen Buß-kampfes gewonnen sei. Der Methodismus gehtdarin weiter. Ihm geht die Gewißheit der Ver-gebung erst hervor aus einem förmlichen Buß-kampfe, einem meist von körperlichen Couvul-sionen begleiteten Gefühl des Verdammtseins, zudessen Erzwingung das Sitzen auf der sog. Angst-bank dienen soll. Auch auf speciellcs Sünden-bekenntniß, Aussprechen der religiösen Erlebnissevon den Predigern oder der Gemeinde legt derMethodismus großes Gewicht. Vgl. Steitz, Dasrömische Bußsacrameut, Franks. 1854; Fr. Frank,Die Bußdisciplin der Kirche von den Apostelzeitcnbis zum 7. Jahrh., Mainz 1867. 2) Große u. kleineB. nannte man im Mittelalter auch die Verbeug-ungen während des Gottesdienstes, je nachdemsie im Berühren der Erde mit der Stirne, odernur in leichter Kopfneigung bestanden. 3) Jedestrafe, insbesondere aber eine Geldstrafe (Geld-buße), welche für geringere Vergehen u. Frevelentweder an den Staat, od. an den Verletzten zngeben ist. Nach altem Germanischen Strafrechtekonnte im Allgemeinen auch jedes Verbrechendurch ein an Len Verletzten oder an die Familiedes Getödteten gezahlte B., d. h. eine Geldeut-schädigung, gesühnt werden. Daneben war an denStaat nur eine Sühne des gebrochenen Friedens,das sogen. Friedensgeld (sist-gckum) zu zahlen. Nurwenn der Verletzte oder seine Verwandtschaft nichtdurch die B., besonders bei den höhsten, wo einehohe, kaum erschwingliche Geldsumme zu zahlenwar, abgefunden worden war, trat der Staatoder vielmehr das Gesetz ein, welches den Ver-brecher für friedlos erklärte (s. u. Friedlosigkeit),4) (Bußstück) Stück Filz, welches auf dünne Seiteneines Hutes u. zwar auf die linke Seite (Bnß-seite) des Hutes gelegt wird, t) 2) Löffler, s) Bezold.'
Bußen, 1) (Buchau u. B.) Herrschaft, so v. w.Buchau 1). 2) Berg bei Riedlingen im wllrttem-bergischen Donaukrcise, einzeln stehend, 750 mhoch, mit einer Kirche u. einem Wohnhaus aufseinem Gipfel u. weiter Aussicht über etwa 500Ortschaften; als der bedeutendste Berg in Ober-Schwaben hieß er früher auch Schwabenberg.
Büßende, 1) (koeuitontes) in der altenChristlichen Kirche grobe Sünder, welche sich derKirchenbuße unterziehen mußten. 2) (Büßer,Büßerinnen) S. Bußorden.
Bnßerschaften, s. u. Bnßorden 2).
Bnsscto, Gemeinde in der ital. Prov. Parma,Bezirk Borgo S. Domino; 8663 Ew.
Bußfertige Religiösen, s. u. Bußorden 4).
Bußgrade, die in der alten Kirche seit Endedes 4. Jahrh. beobachtete Reihfolge von Büß-