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Bd. 4 (1876) Brasilienholz - Chopersk
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Braunschwc'ig (Geschichte).

Nachwehen der früheren Regierung möglichst ge-hoben wurden. Namentlich wurde das Schulden-wesen des Staates geordnet. 1820 dem Landeeine allerdings den Zeitbedürfnissen nicht mehrentsprechende landständische Verfassung verliehen,Las Grundsteuergesetz regulirt, auch ein Ober-appellationsgericht errichtet. Am 30. Oct. 1823übernahm Herzog Karl die Regierung u. ließr anfangs Alles, wie er es gesunden hatte; dochberief er die Stände nicht n. unterschrieb auch die( grundgesetzlichen Reversalien nicht, weil er die^ während seiner Minderjährigkeit vorgenommenes Verfassungsänderung nicht anerkennen wollte. 1826

! H trat er seinem Bruder Wilhelm das Fürstenthumi § Öls ab und brachte 1827 mehrere Beschwerdengegen die vormundschaftliche Regierung vor, wo-

> M durch sich ein ärgerlicher Schristenwechsel zwischen

ihm u. dem König Georg IV. von Großbritannien; entspann, wobei der Herzog denselben persönlichbeleidigte. Auch gegen mehrere seiner Unterthanen; beging er Ungerechtigkeiten, indem er alle Actei f der Vormundschaft während des letzten Jahres) ' seiner Minderjährigkeit, welche ein Jahr über sein18 . Lebensjahr hinaus gedauert hatte, für un>! ; giltig erklärte, sich dagegen auflehnte, daß jeder! herzogliche Befehl contrasignirt werden sollte, na-

> mentlich den Geheimrath von Schmidt-Phiseldek,der bei der Vormundschaft bctheiligt gewesen warn. im Anfang der Regierung Karls die sämmt-

' lichcn Geschäfte auss Sorgsamste leitete, aufs

> Schnödeste behandelte, ja, selbst dessen Verhaftungbefahl, der sich derselbe jedoch durch die Fluchtentzog (April 1827). Zugleich verwendete er un-verhältnißmäßige Summen auf das Theater undfolgie, unbekümmert um das Wohl des Landes,seinen persönlichen Liebhabereien u. Leidenschaften.Da Österreich u. Preußen den Herzog nicht zurNachgiebigkeit gegen Georg IV. bewegen konnten,so kam die Sache vor den Bundestag, welcheram 26. Juli 1829 erklärte, daß der Herzog dieKlagschrift gegen die vormundschaftliche Regierungzurückuehmen u. sich bei dem König von Englandentschuldigen müsse. Im Februar 1830 ließen dienach dem ihnen zustehenden Convocationsrechteim Mai 1829 zusammengetretenen Landstände eineKlagschrift wegen einseitiger Aufhebung der Ver-sassung an den Bundestag gelangen, u. da esdas Ansehen gewann, als ob auch in dieser Sacheder Herzog Unrecht behalten würde, so reiste der-selbe, die Regierung seinem Günstling, demKanz-leidirector Bitter, überlassend, im Sommer nachParis. Nach seiner Rückkehr im Aug. dess. Jahresfuhr er fort in der früheren Weise zu regieren,bis der Unwille des Volkes am 7. Sept. in einenAufstand ausbrach, infolge dessen das Schloß inFlammen aufging u. der Herzog Karl floh. Schonam 10. Sept. übernahm sein Bruder, HerzogWilhelm, die Regierung, aber nur provisorisch.Anfangs hatte Herzog Karl selbst seine Zustimm-ung dazu gegeben, nachdem er aber im Nov.1L30 einen Versuch gemacht hatte, sich des Landeswieder zu bemächtigen, so übertrug der Bundes-tag laut Beschluß vom 2. Dec. dess. I. die Re-

^ gierung einstweilen an den Herzog Wilhelm, bisi die Agnaten über den Regierungswechsel selbstl entschieden, was schon in der nächsten Zeit zu

Gunsten Wilhelms geschah; außerdem sprach derBundestag die Rechtsgiltigkeit der Verfassung von1820 aus. Herzog Wilhelm empfing darauf 25.April 1831 die Huldigung u. stellte die Verfassungvon 1820 wieder her. Karl versuchte noch mehrereMale, aber immer ohne Erfolg, durch Verschwör-ungen u. Waffengewalt (so im Harz in einemGrenzdorf 1832 u. in Paris durch Werbeprojecte)in sein Herzvgthum zurückzukehren. Die Angele-genheiten im Innern gingen unter dem neuenRegenten ihren ruhigen Gang. Da die Verfassungvon 1820 sich zu mangelhaft erwies, wurde einneues Grundgesetz von der Regierung 1831 ent-worfen u. 1832 von den Ständen mit Modifikationenangenommen. Am 30. Juni 1833 wurde der 1.Landtag lnit den neuen Ständen eröffnet, u. eskamen bis zum Schluß der Sitzungsperiode imMai 1835 mehrere Gesetze zu Stande, welche vor-theilhast auf die wirthschaftliche u. politische Ent-wickelung des Landes einwirkten, so eine neueStädteordnung u. ein Ablösungsgesetz. Dagegenwurde der Antrag auf Öffentlichkeit der Verhand-lungen abgelehnt. Eher nachtheilig als förderndfür den Handel war der nur mit einer ganz ge-ringen Majorität vom Landtage angenommeneAnschluß an den Hannover-Oldenburgischen Steuer-verein. Nach Verordnung vom 28. Dec. 1835wurde der preußische Münzfuß statt des Conven-tionsmünzfußes eingeführt. Der Landtag 1836 trugeine liberalere Färbung. Er nahm ein Gesetz überAufhebung der Feudalrcchte an, bewilligte denCredit zuin Bau der B.-Harzburger Eisenbahnu. führte mit dem neuen Etat eine gleichmäßigereBesteuerung des Gewerbebetriebes u. eine gleich-mäßigere Vertheilung der Personalsteuer ein. DieaußerordentlicheLandtagsversammlung vom 9.Nov.bis 19. Dec. 1839 beschäftigte sich mit dem An-schluß der braunschweig. Gebietstheile Blankenburg,Walkenried u. Kalvörde an den Preußisch-Deut-schen Zollverein. Im April 1839 ward eine Am-nestie den politischen Gefangenen B-s zu Theil.Der 3. Landtag vom Dec. 1839 bis Jan. 1842brachte das neue Criminalgesetz u. andere für dieinnere Landesverwaltung nölhigeGesetze zu Stande.Die Verhandlungen der Ständeversammlnng von1841 betrafen vorzugsweise die von der Negier-ung beabsichtigte Lossagung von dem Hannoveri-schen Steuervereine u. Len Anschluß an den Deut-schen Zollverein, welcher auch zu Stande kam, mitnoch einstweiligem Ausschluß des Weser- u. Harz-districts für ein Jahr. Auf dem 4. ordentlichenLandtage seit Ende Nov. 1842 kam es zwischenStänden u. Regierung zu Mißhelligkeiten, theilswegen der von letzterer verweigerten Beschränkungdes Militäretats u. Einführung des öffentlichenn. mündlichen Gerichtsverfahrens, theils wegender von ihr beobachteten Handelspolitik. Die Los-sagung von dem Hannoverischen Steuervereinehatte nämlich dem Lande Nachtheil gebracht, undnun sollte auch zufolge früherer Beschlüsse derWeser- u. Harzdistrict in den Zollverein ausge-nommen werden, während Hannover den gehofftenAnschluß verweigerte. Ain 7. März 1845 consti-tuirte sich in der Stadt B. eine Deutsch-KatholischeGemeinde auf Grund des Breslauer Glaubensbe-kenntnisses, u. die Regierung ,legte den Dcutsch-

Pierers llniversal-Conversations-Lexikon. K. Ausl. IV. Band.

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