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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
389
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der König den 26. Dcccmber 1808 Unterzeichne-te? *) Jndeß lassen sich auch beim Stencrgesctzein Hinsicht des Stiels noch einige Bemerkungenmachen. Zuerst hatte es noch kürzer gesagt seynkönnen, und jene Darstellung, die ich so eben ge-geben, hat nur 3 Worte wo das Zollgesetz 5Worte hat, und ist also um kürzer. Und dochist kein einziger Sinn und kein einziger Gedankeausgelassen, der im Zollgesetze enthalten. Zwei-tens findet sich ein paarmal der Ausdruck in derRegel in ihm. Dieser ist Berlinerisch und feh-lerhaft, denn er kann in einem Gesetze nicht soviel heißen: daß die Sache wohl so seynkann oder auch anders, weil ein Gesetz im-mer scharf und bestimmt ist. Sagt man aber: inder Regel, und laßt die Ausnahmen gleichdrauf folgen, so ist der Ausdruck müßig, undsteht als leer und überflüssig da. Ich habe dassel-be gesagt, was das Gesetz sagt, und kürzer undeben so klar und den Ausdruck vermieden. **)

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*) Ich habe dieses in den Beilagen zu dein Werke UeberProvinzial > Verfassung wieder abdrucken lassen, wo manes mit dem gegenwärtigen Steuergesetz vergleichen kann.

*') Wenn man so ein Gesetz liest, an dem nun vonallen oberen Behörden zwei Jahre gearbeitet worden, undsinder noch solche Unvollkommenheiten in ihm, so fragt mansich: wie solche möglich und woher sie kommen? Und warumder Minister nicht auf den ganz einfachen Einfall komme.