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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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scheint daher nicht so sehr rin Hindcrniß in densteuerfreien Gütern zu finden, (weil ohnehin sästgar keine Grundsteuer bezahlt wird) als in derallgemeinen Schwierigkeit, die cs hat, das Steu-ersystem einer Provinz zu ändern, wenn solcheslange bestanden hat.

Bg.

Die neuen preußischen Zollgesetze.

x^chon im Jahre 1816 hatte Graf von Bülow,der damalige Finanzminister, einen ganz neuenFiuanzplan für die preußische Monarchie entwor-fen, der für alle Provinzen auf gleichförmigenGrundsätzen beruhte.

Er gründete sich hauptsächlich auf Ver-brauchssteuern, welche früher in den mittlerenProvinzen der Monarchie bekanntlich durch dieFranzosen sind eingeführt worden, die Friedrichder Große aus Frankreich kommen ließ, wo da-,mals das Regiewescn auf seinem höchsten Florwar.

Dieser Plan fand vielen Widerspruch, als erim Jahre 1817 dem Staatsrathe vorgelegt wurde.Man besorgte, daß er in den westlichen Provin-