Das Recht der Bittschriften.
(clrolt äes ziekltions. )
^L^as Recht der Bittschriften gehört mit zu denwesentlichen Rechten einer freien Verfassung, undwir sehen, welche Wirkung solches in Englandund in Frankreich auf die Regierung des Landesübt.
In der Englischen Verfassnng ist ein besonde-rer Artikel über die Bittschriften. 2n der Billc>5 klAkts lautet der fünfte Artickcl wie folgt:„Die Unterthanen haben das Recht, Bittschriften„vor den Thron zu bringen (cloo pernion lel^nZ)„und alle Verhaftungen und Verfolgungen wegen„Pctitionirens sind rechtswidrig.«
Die Brittschriften können an die Krone ge-richtet seyn, (aber an keinen Beamten der Krone,)und sie können auch an die Kammern gerichtetwerden.
Ebenfalls können sie von jeinzelnen Bürgernunterzeichnet seyn, oder von einer Mehrzahl von