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Verträge 100 Jahre früher oder 100 Jahre späterabgeschlossen, so wären sie anders abgeschlossenworden, weil dann ein anderer Zustand desStaats und der Gesellschaft statt fand. Hierausfolgt: daß diese Verträge nur dann jung und beider Gegenwart bleiben, wenn sie so abgeschlossensind, daß sic mit der fortschreitenden Gesellschaftebenfalls fortschrciten. — Thttn sie dieses nicht, sokommen sie endlich außer der Zeit zu stehen, undcs tritt dann der Fall ein, dessen Goethe imFaust gedenkt, wenn er vom lus redet:
Es erheben sich Gesetz und RechteWie eine ewige Krankheit fort.
Sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte,Und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohkthat Plage;Weh dir, daß du ein Enkel bist!
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
Von dem ist, leider, Nie die Frage.
Ich glaube, daß sich aus diesem Gesichts-punkte die vielen und sich zum Theil widerspre-chenden Klagen über Verletzung der Verfassungund der Verträge wohl erklären und bcurtheilenlassen. — Der Fehler hat offenbar mehr in denDingen, als in den Menschen gelegen. Gleichvon Anfang an waren diese Verträge in sichfehlerhaft abgeschlossen, weil man keine Einrich-tung getroffen, daß sie der Gesellschaft folgenkonnten.
Daß England seine Verfassung so lange bey