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ihnen einen Thcil ihres Vermögens zu entzie-hen.
In einem früheren Aufsätze habe ich gezeigt,wie cs nnscrn steuerfreien Gütern am Rheine er-gangen, und wie die Dinge sich endlich Rechtverschafft, und wie ihnen eine Entschädigungweder angcboten, noch geworden. Seit die per-sönliche Hcerfolge aufgehört, ist jede Steuerfrei-heit ein Unrecht gegen den bestehenden Zustandder Gesellschaft.
Allein darin haben Sie recht, daß sie sagen:„Die Ausdehnung der Grundsteuer auf das bis-her steuerfreie Grundeigenthum, kann nur auseiner ständischen Verfassung hervorgehcn. Dennder Mensch ist mehr geneigt, Opfer als Folgeder Umstände und aus freien Stücken als in.Folge eines Befehls zu bringen.«
Es ist nicht zu leugnen, daß Ihr Branden-burger darin Recht habt, wenn Ihr behauptet:"Wir sind kein erobertes Land, sondern bei unsberuhet alles auf Verträgen, so unsere Vorfahrenmit dem Burggrafen von Nürnberg aus dem er-lauchten Hause Zollern geschloffen, als diese dieLandeshoheit gegen tMOOOO Dukaten erwarben."
Allein Folgendes ist ebenfalls wahr: AlleVerträge, so zwischen den Ständen und der Lan-deshoheit in deutschen Landen!sind geschlossenworden, beziehen sich immer auf den gegenwärti-gen Zustand des Staates und der Gesellschaft,hei- dem sie abgeschlossen wurden. Wären diese