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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
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den übrigen Zweigen immer noch Vorbehalten.Schlesien giebt von beiden ein sprechendes Bei-spiel.

Auch darf es bei einer nach gleichmäßigenGrundsätzen angewandten Grundsteuer nicht fürein Unglück erachtet werden, wenn sie zum Maaß-stab anderer Abgaben dienen. Ihr Auffindenkann nur das Werk ruhiger Ueberlcgungen undPrüfungen seyn, und da ist es immerhin besser,in außerordentlichen Fällen darauf zu rekurriren,als sich jedesmal mit der ganzen Administrations-Weisheit um den Maaßstab abnehmen, als obdie Kunst, Abgaben aufzubringen, erst erfundenwerden sollte, wobei denn doch aus Mangel anZeit zu ruhiger Ueberlegung nnr selten der rechteWeg eingeschlagen wird, wie die Geschichte desTages leider nur zu oft gelehrt hat.

- Da die Einkommensteuer ein unauflöslichesProblem seyn soll, so erscheint mir die Grund-steuer, abgesehen davon, daß keine Abgabe ange-nehm ist in Rücksicht ihrer Unschädlichkeit aufdas Gewerbe des Landbanes, und in Rücksichtihrer Sicherheit und der Einfachheit und Wohl-feilheit ihrer Erhebung, höchst wünschenswert!).

Für eine legitime Regierung liegt wohl ihrgrößtes Kriterium in der Einführung und Bezie-hungsweise in der Ausdehnung auf die bisher steu-erfreien Grundstücke. Sie darf nie vom Pfadedes Rechts abweichen, wenn sie einiges Gewicht