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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
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gleichgültig, als der Staat nicht einen bedeuten-den Theil seiner Einkünfte zu einem, dem Ver-kehr entzogenen ruhenden Schatze aufhäuft, undhierüber darf die gegenwärtige und dienächstkom-mendc Generation gewiß am wenigsten in Sorgeseyn. Bei der damaligen finanziellen Lage derEuropäischen Staaten, treten die Staatsabgabengewiß viel schneller und allgemeiner in Zirkula-tion, wie die Hebungen der Privaten, da hierun-ter doch hin und wieder einer zu finden, welcherdieselben ganz oder zum Theil der Zirkulationentzieht, und hiedurch die Märkte verödet. Hiezukommt noch, daß die Grundsteuer das Maaß derStaatsabgaben nicht erhöht. Sie bewirkt viel-mehr das Gegentheil, durch die Wohlfeilheit ihrerErhebung in Vergleich mit den Erhcbnngskosten,der sogenannte« indirekten Steuern. Was durchjene aufkommt, kann an diesen nebst Kosten nach-gelassen werden.

Die Verbrauchssteuer von den ersten Lebens-bedürfnissen, diese ärgerliche Steuer betreffend,so tragen die Gutsbesitzer diese, so weit sie ihreArbeiter treffen, in jedem Falle unmittelbar, letz-tere mögen um derentwillen spärlicher leben, oderden Lohnsatz erhöhen. Die Natur beobachtet inder körperlichen Nahrung lebender Wesen dieRegel, daß das Arbeitsprodukt derselben von derGüte und Kräftigkeit jener abhängt. Sie stehenin einer unmittelbaren Wechselwirkung. Der

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Han dl. u, Gewerbe.