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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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nicht ablöslich ist, daß sie folglich Nie gekündigt,der Grundbesitzer also in dieser Hinsicht nie inVerlegenheit gesetzt werden kann; eine Verlegen-heit, die bei weitem die verderblichste für denEigenthüincr ist.

Der landwirthschaftliche Kulturzustand vonBelgien und Schlesien, bei einer hohen Grund-steuer, geben den Beleg zu dem Vorhergesagtcn.

Grundsteuer und hohe landwirthschaftlicheKultur scheinen sich mir, wie Ursache und Wir-kung Zu einander zu verhalten; indem jene zurIndustrie reizt, und indirekte zugleich die Mitteldazu bietet. Je höher diese steigt, um desto grö-ßer ist der Gewinn aus einer gegebenen, mitGrundsteuer belasteten Fläche. Um auf dasBeispiel von Schlesien zurüÄzukommcn, bemerkeich noch, daß dieses Landnach Demian zu-gleich die stärkcste Bevölkerung der preußischenMonarchie zählt.

Aus diesen Wirkungen sowohl, als auch demewig wahren Grundsatz, daß alles das, was inmoralischer Weise dem Bürger nützt, auch demStaate selbst von Nutzen seyu muß, erscheint dieGrundsteuer zugleich als eine sehr zweckmäßigeStaatseinrichtung, auf die am Schluß «och ein-mal zurückgegangen werden soll.

Ob die Reinen übrigens als Grundsteuern indie Staatskassen, oder als Zinsen in die Taschender Privaten stießen, dieses ist in so ferne ganz