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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
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hinter den andern Stämmen zurückgeblieben, indenen der Boden frei war, und in eine Mengekleiner Ackerhofe getheilt, wer will diesesleugnen? *)

Zu diesen agrarischen Gesetzen gehörte: Daßjeder Ackerhof frei besessen werde, und allep Bands

*) Das Einzige, was bei diesen agrarischen Gesetzen zuWünschen gewesen, war das: daß damals, als sie entwor»fcn wurden, die Gesetzgebung eine vollkommnere Einrich-tung gehabt hatte. Wenn die Gesetze in der Stille desKabinets von einigen wenigen Beamten entworfen werden,wenn blvs die Unterbehörden berichtend zu Rathe gezogenwerden, so bewegt sich alles in Papieren, und dieses istkein Mechanismus, aus dem ein vollkommnes Gesetz her«porgehen kann. Die Gesetze erfahren Lang erst die Wi-dersprüche, wenn sie ins Leben treten und von den Mei«nungen getroffen werden. Wieles zeigt sich dann als umgusführbar und muß in späteren erläuternden VerorLnumgen wieder zurückgenommcn werden. Dieses war besondersbei der Gesetzgebung über den Schlesischen Bauernhof derFall.

Anders ist cs, wenn die Gesetze im Staatsrakhe ent«worben sind, wenn sie dann in die beiden Kammern gehenund an» großen Tageslichte erscheinen, und jeden Wider-spruch erfahren und vernünftiges und unvernünftiges,was sich gegen sie sagen läßt.

Sind sie endlich durch den Mechanismus der Gesetzge»bung durchgeaangen, hat die öffentliche Meinung in Zei-tungen und Flugschriften ihre ganze Wirkung auf siegeübt, so haben sic auch einen so hohen Grad der Vollen-dung, daß nachher nichts zu ändern und zurück zu nehmenist, wie man solches an den Gesetzen sieht, die durchFranweichs und Englands Gesetzgebung hervorgerufenworden.