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und die ihrer Institutionen immer aus dem Ge-sichtspunkte der politischen Klugheit auffassenmüsse — und nie aus dem der allgemeinen Welt-geschichte, oder dem der allgemeinen Geschichteder Menschheit.
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Das Volk fühlt es dunkel, daß aller Besitzvom Staate zu Lehn gehe, und kommt deswegenimmer auf die Behauptung: Daß der Acker-bauer den Preis seiner Lebensmittelnicht über ein gewisses Marimum hin-aufsteigern könne, und daß, wenn erdieses thue, vom Staate hinderndeVerbote eintretcn müssen.
Das Volk weiß sich die Sache nicht klar zumachen, allein cs fühlt, daß daheraus etwasWahres liegt — geräth aber immer in der Weisein eme leere Rednerei, so wie die Zeitungsschrei-ber in diesem Jahre herein gcr.icthen.
Wenn wir annehmen, daß ein Volk einegewisse politische Mündigkeit erreicht, und alleOrgane gefunden, die zu einer vollkommenen Ge-setzgebung uothwendig sind; — wenn cs seinenKönig hat, sein Ministerium, seinen Staatsrath,und seine zwei Kammern — so kann sich dieseGesetzgebung bei diesen Fragen immer nur umfolgende Punkte drehen:
Alles Eigenthum, aller Besitz geht vom