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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
Seite
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den heutigen Tag ist «ach englischen Rechtsbe-griffen die Krone die Besitzerinn allesBodens von England, und jeder Grund-besitz geht bei ihr zu Lehn.

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Sie hatten mit der Frage: Ob der Staatzu einem solchen Gesetze berechtigt? die Mitteder Sache berührt, um den sich alles Reden vomVerbote der Ausfuhr und vom Verbote des Branu-tcweinbrennens dreht und alle diese Redenmüssen ihrer Natur nach unvernünftig werdenwenn man der Sache nicht bis auf den Grundgeht.

Sobald man darüber einig, daß alles Eigen-thnm vom Staate zu Lehn geht, weil allerBesitz vom ihm ausgcht und weil ohneihn keine Besitzthümer unter den Menschen vor-handen wären; so ist es klar, daß er über dieseBesitzthümer durch seine Gesetzgebung verfügenkann. Jede Frage die man nun aufwirft, hateine vernünftige Basis, und ist einer vernünftigenBeantwortung fähig. Besonders, wenn mannnn Mosers Grundsatz als Richtscheid aufstellt:

"Daß die ganze Gesetzgebung einesVolkes sich blos auf politische Klug-heit gründet, und daß diese ihr Principi st.a

So wie man auch die Geschichte der Völker