den heutigen Tag ist «ach englischen Rechtsbe-griffen die Krone die Besitzerinn allesBodens von England, und jeder Grund-besitz geht bei ihr zu Lehn.
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Sie hatten mit der Frage: Ob der Staatzu einem solchen Gesetze berechtigt? — die Mitteder Sache berührt, um den sich alles Reden vomVerbote der Ausfuhr und vom Verbote des Branu-tcweinbrennens dreht — und alle diese Redenmüssen ihrer Natur nach unvernünftig werdenwenn man der Sache nicht bis auf den Grundgeht.
Sobald man darüber einig, daß alles Eigen-thnm vom Staate zu Lehn geht, weil allerBesitz vom ihm ausgcht — und weil ohneihn keine Besitzthümer unter den Menschen vor-handen wären; so ist es klar, daß er über dieseBesitzthümer durch seine Gesetzgebung verfügenkann. — Jede Frage die man nun aufwirft, hateine vernünftige Basis, und ist einer vernünftigenBeantwortung fähig. — Besonders, wenn mannnn Mosers Grundsatz als Richtscheid aufstellt:
"Daß die ganze Gesetzgebung einesVolkes sich blos auf politische Klug-heit gründet, und daß diese ihr Principi st.a
So wie man auch die Geschichte der Völker