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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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wie das große Landeigonthum das kleine nunvöllig besiegte, und so den Grund zum Untergangedes Staats legte.Dieses alles hier anzuführcn,würde zu weitläufig seyn. Allein man sieht,wenn man die Geschichte des agrarischen Gesetzesdurchgeht, daß bei den italischen Völkern allerGrundbesitz vom Staate zu Lehn gieng, und daßman in Rom darin gefehlt, daß man zweierleiGrundcigenthum hatte entstehen lassen,und nicht gleich durch Ackcrgesetze dafür gesorgt,daß das Grundeigenthum getheilt bleiben mußte,und sich nicht in großen Mafien vereinigen konnte,die den kleinen Ackcrhof unterjochten und an sichbrachten.

Als der Kriegsstaat der Franken mit denGalliern um Freiheit und Eigenthum gekämpftund diese endlich überwunden, so gehörte derganze erkämpfte Boden dem Staate der zweiDrittel da.von der unterworfenen Nation zu Lehnübergab, da sie ungleich zahlreicher war, als dieerobernden Franken ein Drittel gab der Kriegs-staat an seine Kricgsfürstcn und Kriegsleute zuLehn. Allein der Besitz alles Grundcigenthumsgieng eben so, wie bei den alten italischen Völ-kern, vom Staate ans.

Als der Kricgsstaat der Normänner unterWilhelm dem Eroberer sich England unterwarf,so wurde das ganze Land im60125Lehne getheilt,die alle vom Staate ausgiengen, und noch auf