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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
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den großen Dorrathen. Dann: daß die Brannt-weinbrennereien sich seit einigen Jahren sehr ver-vollkommt haben.

Das ObcrpräsidiUm m Kölln nnd das Odcr-präsidium in Münster stimmten für die Dcrbie-tung des Brannteweinbrcnnens. Das Oberpräsi-dium in Koblenz war entgegengesetzter Meinung.Das Ministerium in Berlin glaubte durch einsolches Verbot die Freiheit und die Sicherheitder Gewerbe zu stören und so gieng das Brannt-wcinbrcnncn immer fort.

Der Haß der untern Vvlkskl'assen, in derenEingeweidcn der Hunger nagte, kehrte sich gegendie Branntweinbrenner, die seine Kartoffeln inGetränk verwandelten die zu essen es sich sosehnte. Zugleich kehrte sich dieser Haß gegen die-jenigen, welche das Brennen nicht verbotenund es hielt diese für Mitschuldige derer/ die sichvon seinem Elende und seinem Hunger bereicher-ten.

Die französische Regierung zeigte in solchenDingen eine weit größere Wcltklugheit. Als1812 das Getreide thener, allein lange so theuerNicht war als 1816, so verbot die Regierunggleich das BranUtweinbrenncn sowohl ausMehl, wie aus Kartoffeln, nnd hielt hierauf mitaller Strenge, obschvn sie in ihren ärchts rsuntshiedurch einen großen Ausfall erlitt. Da sagtedas Volk:Das Ko.rtt ist thener, was würde

es aber erst tbeuer geworden seytt, wenn das