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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
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nicht gebrannt und sein Urstoff bleibt in derMehlkonsumtion.

Dann ist es auch nicht ganz wahr, wennman sagt: es gilt gleich, oh 1000 Scheffel inKölln oder 1000 Scheffel in Holland verflochtwerden. Wenn nämlich das Getreide aus Hol-land kommt so ist das, was bereits in Köllnliegt, mehr werth, als das in Rotterdam liegt,und das vielleicht, wenn der Rhein groß wird,in vier Wochen nicht nach Kölln kommen kann.

Noch mehr gilt dieses von den Kartoffeln.Diese sind kein Gegenstand des Handels, wie dasKorn, da sie bei einem geringeren inneren Wer-the ein viel größeres Gewicht haben. In derGegend, wo sie liegen ha bleiben sie liegen, undindem das Branntewcinbrcnnen von Kartoffelnverboten wird, so müssen sie nothwendig in derMehlkonsumtion bleiben, denn ungeachtetdes freien Handels mit Lebensmitteln schickt sieniemand 5 Stunden weit über die Grenze, umsie da in Branntewein ZU verwandeln.

Das schlimmste in Hinsicht des Branntcweinswar ist diesem Jahre, daß er so wohlfeil blieb.Er wollte nicht in die Höhe gehen. Man rechnetsonst, daß ein 12pfündiges Brod an Werth einemMaaß Branntewein gleich komme. Der Brannte-wein war hingegen in diesem Jahre so wohlfeil,gegen Brod gerechnet, daß ein Maaß Brannte-wein nur dem Werthc eines 7pfündigen Brodcsgleich kam. Die Ursache lag wohl zunächst in