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weinbrennen verboten würde, alle Frucht, diejetzt in Getränk verwandelt wird, in der Mehl-koiisumtion bleiben müßte, und da sich die Gesell-schaft nun mit dem vorräthigen Branntcwein biszur nächsten Erndte behelfen müßte, so würdedieser sehr in die Höhe gehen — und in deinGrade weniger getrunken werde», in dem ertheurcr werde — wodurch denn bald die festeGrenze im Preise würde erreicht werden, welchestets durch die Größe des Bedarfs und die Größedes Vorrashs bestimmt wird,
Da aber alle nicht zu gleicher Zeis dasBrenn?» verbieten, so gilt es gleich, ob inooScheffel in Schedam oder ob 10H0 Scheffel inKölln verflocht werden, Sie verschwinden aufgleiche Weise aus der gemeinschaftlichen Mehlkon-sumtion, da zwischen Schedam und Kölln freierKornhandel ist.
Mein nichts dcstoweniger wäre es vorthcil-haft gewesen, das Branrtteweinbrenncn zu ver-bieten, und die fremden eingehende» mit einembedeutenden Zolle zu belegen, da Branntcweinnicht zn den Dingen gehört, die leicht zu schmug-geln sind,
Eine Folge hievon wäre gewesen, daß derBranntcwein im Preise gestiegen — u»d eineFolge hievon, daß die Gläser kleiner geworden,»nd die Konsumtion abgenommen. Der Brannte-.wein aber, der nicht getrunken wird,wird auch