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Ueber Handel und Gewerbe, Steuren und Zoelle
Entstehung
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vcrain sind, und von denen keiner sich etwasvom andern in seinem inncrn Haushalt vorschrei-ben läßt, eben weil er souverain und selbststän-dig ist.

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Dadurch daß die Gewerbe nun völlig ihremeignen freien Leben überlassen sind, haben sie ihreNatur ganz geändert.

Jeder kann die Maaren so gut und soschlecht machen als ihm solches genehm, ebenfallskann er so theuer und so wohlfeil verkaufen, alser solches für gut findet. Seiner eignen Einsichtist alles überlassen, und er ist weder durch Zunft-gesctzc, noch durch Schauhäuser und Legetischcbeschränkt, noch durch Stapelörter, an die erseine Maare zu liefern. Und wirklich scheint die-ses die einzige Einrichtung zu scyn, auf die mankommen konnte, da der Fabrikant auf den Messenvon Frankfurt und Leipzig die Konkurrenz mitallen Europäischen Kaufleuten zu bestehen hat,woher die Gesetzgebung seine mannigfaltige Thä-tigkcit und sein Benutzen der Umstande in keinerWeise beschränken darf.

Bei dieser Einrichtung pflegt nun der Gangder Gewerbe folgender zu scyn.

So lange ein Gewerbe oder ein Fabrickarti-krl neu ist, wird gute Maare gemacht. Diese