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anlegte, so erhielt er von der Regierung die Er-laubniß daß er in seiner Werkstatte alles vereini-gen könnte, wogegen damals die andern Hand-werker sich setzten, weil es gegen die Gesetze ih-rer Zunft war. Grade weil das Handwerk sichzwei Jahrhunderte hindurch innerhalb den Gese-tzen der Zunft fortbcwcgt, so war es stillstehendgeworden, und hinter den Arbeiten anderer Ge-genden zurückgeblieben. Zwei Jahre nachher wur-de die Innung völlig ausgehoben, und jedemMeister überlassen, seine Maaren nach eigenerEinsicht zu machen, und so die fortgeschritteneZeit wieder zu ereilen.
Es scheint als wenn die neuere Gesetzgebunges erkannt hatte: daß das Gewebe der Gesell-
schaft und das der Gewerbe zu fein und zu ver-wickelt geworden, als daß man es noch längerdurch Gesetze versehend ordnen und lenken könne,indem zu befahren, daß man durch den Mecha-nismus der Gesetzgebung diesen complicierten Me-chanismus der Gewerbe mehr stöhre als för-dere.
Denn ganz Europa liege in Hinsicht der Ge-werbe, so wie in Hinsicht des Kornhandels, ineinem gemeinschaftlichen Verbände, und es könnewenig helfen, ob man in einem Staate etwasgebiete oder verbiete, sobald sie dasselbe nichtebenfalls in andern Staaten thun.
Besonders gelte dieses von Deutschland,welches in 38 Staaten getheilt sey, die alle Sou-