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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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Was ater in dieser Periode am meisten zur Herstellungder altgermauischcn Einrichtungen beitragt das ist die allgemeineWaffcnrhre, so aus dem letzten Freiheitskriege hervorgegai,-gen, die Herstellung des alten Heerbanns. So wiefrüher die adelige Dienstmannsschast den Heerbann verdrängtund verdunkelt hatte, so war sie nach der Erfindung des Schieß-pulvers, ihrer Seils wieder vom rnüss Uv^sruus verdrängtund verdunkelt worden, bis auch nun an diese» die Reihe gekom-men, vom Aufstande in Muffe verdrängt zu werden, nachdem ersich in den letzten Kriegen nicht sonderlich gehalten. Ans die-sem Aufstand rn Waffe hat sich nun die allgemeine Heerpstich,tigkcit wieder entwickelt.

Endlich lau» mau die neue Territorialeinrichtung, unter dmDingen erwähnen, so der alten Einrichtung günstig sind, da sieein- große A.hiilichkeit mit der karolingische» Einrichtung dttReichs Hai. Unsere Laudrathlichc Kreise - Einlheilnng ist geradewie die karolingische Gaueintheilung, und bildet eine eben so zwsammcnhangende Fläche wie jene,, statt daß die Grafschaft dieauf dem Wege des Cauglomerirens entstand lange eine großeZerstückelung in ihren Gränzcn und eine große Durchlöchermijjin ihrem Innern zeigte.

§. 204.

Und so können wir dann diese Blatter voll Hoffnung säedie Zukunft schließen.

Alles vereinigt sich, um in alter Weise gemeine Freiheithcrzustellen und zn sichern: eine Freiheit die nicht blos auf einergroßen Milde der Sitten beruht, und auf allgemeiner Gnt-müchigkeit, sondern auf festem Rechte und auf bestimm-ten Gesetz cn.

Durch die Verwirrung in welche alle Verhältnisse der Ge<sellschaft gerathen sind, ist es leider dahin gekommen, daß andie Stelle der rechtlichen Nothwendigkeit, eine schwächliche nachdem Ruhme der Menschlichkeit und des Anstandes strebende Nach-giebigkeit getreten ist.

Aber der Zustand der Gesellschaft kann immer ein gefährli-cher genannt werden, wo unter einer seine» und gutmüthigenOberfläche eine Verwirrung der Institutionen und Rechte rer-