borgen liegt, die Niemand seinen Besitz sickert, als eben nurdurch die allgemeine Gutmüthigkeit.
So sagte einmal ein geistreicher Mann in Oestreich: „Unser»Kaiser ist der rechtlichste und rockichste Mann in der ganzen„Monarchie, allein wenn er mir und einem jeden Herrn vom„Adel den Kopf vor die Füße legen laßt, und die Hälfte seines„Vermögens wcgnimmt, so ist keine einzige Sraatsinstitution„da, die ihn hieran hindern würbe."
Wenn ans diese Weise das ganze Recht eines Volks auf diePerson des Fürsten übertragen ist, so ist dieses nicht allein fürden Einzelnen gefährlich, sondern auch für die Ruhe und denBestand des Ganzen. Denn die Milde der Sitten kommt frühoder spät in einen schneidenden Widerspruch mit dem Rechte,und hieraus entwickelt sich dann der Fall des Staates. Es warein Unglück, daß Ludwig XVI das Recht hatte eben solche Ver,Haftbefehle flsllres ckes cscftel,) geben zu können, wie derSultan in Constantinopel. Als er sie auf den Rath seiner Mi,nister gab, und das Parlament verbannte, da dieses die neueTaxen nicht einreglstrircn wollte, so vernichtete er hiedurch denganzen Zauber der Milde und Gutmüthigkeit, so sich um seinePerson gesammelt, da auf einmal die gesetzliche Tirannei sicht,bar wurde, die in eben diesem freundlichen und gutmülhigenManne wohnte. Jeder Erbfürst muß fallen, sobald er zu ir,gen» einer despotischen Handlung verleitet wird, die ihn mitseinem vergangenen Leben in einen schneidenden Widerspruch setzt,und nur Emporkömmlingen, wie Cromwell und Bonaparte. scha,det die Despotie nicht, weil sie einmal auf diese wie auf ihrDsmän angewiesen sind, und die öffentliche Meinung auch sol,chcs anerkannt.
Deswegen hat man in der Erbmonarchie vor allem zu sor,gen, daß die Milde der Sitten eine feste Haltung finde, in denRechten und Gewohnheiten des Volks. Ein König von Eng-land kann sich dieser Milde ganz unbesorgt hingeben, eben weilsie mit den Rechten und den Freiheiten der Bürger jenes Lan,des nicht im Widerspruche ist, da er keinem seiner Unterlhanenden Kopf abschlagen kann »der ihn einsperrcn oder ihm sein Ver,mögen entziehen.
Venz. Prov. Nerf. i.'Ttz.
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