Zweiter Abschnitt»
Neuere Geschichte des Lsndes.
§. 46-
§)ie Einrichtung der Gesellschaft war bei Uns im siebenzehnte«und achtzehnten Jahrhundert, ungefähr folgende:
Das Land war in Gemeinen oder Kirchspiele eingetheilt; diesein Honnschaften oder Bauerschaftcn, oder Rotten, oder Wepler,oder wie sonst die Unterabtheilungen der Gemeine i» den vereschicdenen Theilen des Landes hießen. Diese hatten ihre Schrf,fen, oder Vorsteher, oder Rottmeister. Die Gemeine batte ihrenMeier oder Bürgermeister, der an der Spitze der Verwaltungdes kleinen Staates stand.
Mehrere Gemeinen waren zu einem Amte vereinigt, welcheseinen adeligen Landstand zum Amtmanne hatte. Dieser ließ feineGeschäfte durch einen Amttvcrwaiter besorgen. Die Justiz be<sorgte der churfürstliche Voigt. So war es in Berg und Jülich.
Außer den churfürstlichen Aerntern waren noch die Unterherr-schaften vorhanden. Kleine Staaten so aus früherer Zeit stamm,ten, deren Besitzer sich in den Schutz der Herzige von Jü,lich und Berg empfohlen, »rid väterliche Gerichtsbarkeit irr ihnen«rnz. Pr. Vers. r. T-d. 5